
Am 8. Januar 2025 hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, das vorläufige Insolvenzverfahren über die aurum cor GmbH eröffnet (Aktenzeichen 61 IN 59/24). Das in Saarbrücken ansässige Edelmetallhandelshaus, geleitet von Carmela Nimmesgern, steht seit geraumer Zeit finanziell unter Druck und weist eine erhebliche bilanzielle Überschuldung auf.
Das Unternehmen wurde 2010 gegründet und bietet sowohl den An- und Verkauf als auch die Lagerung von Edelmetallen an. Zudem hat es zwei Goldsparpläne, Alpha und Beta, im Angebot, die in Tests des Portals Goldsparplaene.com mit der Bewertung „ungenügend“ abschnitten. Diese schlechte Bewertung ist vor allem auf die hohen Aufschläge auf den Goldpreis zurückzuführen, die bei über 40 % für den Alpha- und knapp 27 % für den Beta-Plan liegen.
Finanzielle Schwierigkeiten und Insolvenzverwaltung
Die Jahresabschlüsse der aurum cor GmbH zeigen ein Defizit, das nicht durch Eigenkapital gedeckt ist. Dieses Defizit stieg von 133.000 Euro im Jahr 2017 auf 181.000 Euro im Jahr 2018. Zudem wurde ein Kredit von rund 9.500 Euro an die Geschäftsführerin ausgezahlt, was Fragen zur Seriosität des Unternehmens aufwirft.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt. Die Kontrolle über die Vermögenswerte liegt nun in den Händen der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Reich. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt.
Handlungsoptionen für betroffene Kunden
Betroffene Kunden der aurum cor GmbH werden aufgerufen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Unterstützung durch einen Anwalt suchen, um Forderungen korrekt und fristgerecht anzumelden.
- Prüfen, ob Rückabwicklungsansprüche bei Zahlungen über Drittanbieter bestehen.
- Herausgabeansprüche geltend machen, wenn Edelmetalle erworben, aber nicht erhalten wurden.
Die Höhe der Rückzahlungschancen hängt maßgeblich vom Umfang der Insolvenzmasse ab. Eine volle Entschädigung aller Gläubiger ist nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch unwahrscheinlich. All jene, die Edelmetalle gekauft, jedoch nicht erhalten haben, können Ansprüche auf Herausgabe stellen, sofern die Edelmetalle identifizierbar sind.
Rechtliche Grundlagen und Verjährung
Kunden müssen ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, um Forderungen geltend machen zu können. Forderungen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, werden als Insolvenzforderungen behandelt. Dabei ist es wichtig, Belege wie Rechnungen und Zahlungsnachweise beizufügen. Die Anmeldung der Ansprüche muss schriftlich erfolgen.
Die Bedeutung der Verjährung in diesem Kontext darf nicht unterschätzt werden. Eine verspätete Anmeldung kann dazu führen, dass Forderungen nicht berücksichtigt werden. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs; besondere Fristen im Insolvenzverfahren sind ebenfalls zu beachten.
Betroffene Kunden sollten sich umgehend um ihre Ansprüche kümmern und ihre Belege sichern, um ihre Rechtsansprüche überprüfen zu lassen. Die Anwaltskanzlei Reime stellt eine kostenfreie Hotline (0800 72 73 463) zur Verfügung, um Fragen und Bedenken zu klären.