Bautzen

Klageflut gegen Flughafen-Ausbau: Schkeuditz kämpft um seine Zukunft!

Das juristische Verfahren zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle zieht sich weiter in die Länge. Laut MDR haben alle zehn Kläger ihre Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen aufrechterhalten. Diese Frist zur förmlichen Begründung der Klagen lief kürzlich ab.

Unter den Klägern sind Umweltverbände, die Stadt Schkeuditz, Gewerbetreibende sowie zahlreiche Privatpersonen. Sie argumentieren, dass der geplante Ausbau erhebliche negative Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutzbelange hat. Dies muss nun vom Oberverwaltungsgericht Bautzen geprüft werden, da die Richter klären müssen, ob die Ausbaupläne mit den geltenden umweltrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind.

Klagen in Zahlen

Die Klageschrift des BUND umfasst rund 400 Seiten. Das Gericht steht nun vor der Herausforderung, die Vereinbarkeit der Ausbaupläne mit dem Klima-, Natur- und Umweltschutzrecht zu bewerten. Im Rahmen des Verfahrens erhält die Landesdirektion Sachsen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Ende des Verfahrens ist gegenwärtig nicht abzusehen, da die Dauer nicht vorhergesagt werden kann.

Der geplante Ausbau sieht eine wesentliche Erweiterung und Umgestaltung des Vorfelds 4 vor. Laut Landesdirektion Sachsen umfasst das Vorhaben eine Erweiterung um 39 Hektar innerhalb des bestehenden Flughafenareals. Derzeit hat das Vorfeld 4 eine Fläche von etwa 58 Hektar. Ziel dieser Maßnahmen ist es, bestehende Engpässe zu beseitigen und die Abfertigungskapazitäten bis 2032 an das prognostizierte Sendungsaufkommen anzupassen.

Geplante Maßnahmen und Umweltauflagen

Zu den geplanten Maßnahmen gehören neue Enteisungspositionen, Schneedeponien sowie moderne Entwässerungsanlagen. Zudem sollen weitere Standplätze für Flugzeuge in der Nähe der Frachtterminals eingerichtet und neue Rollwege für Anschlüsse an das bestehende Start- und Landebahnsystem geschaffen werden.

Um den Herausforderungen in Bezug auf den Lärmschutz und die Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, hat das Oberverwaltungsgericht jedoch Auflagen erlassen. Dazu gehört die Übernahme besonders lärmbetroffener Grundstücke durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf Wunsch der Eigentümer sowie die Verwendung geräuscharmer Aggregate. Außerdem wird eine Verbesserung der Niederschlagsentwässerung gefordert, um die Gewässerverträglichkeit sicherzustellen.

Die öffentliche Beteiligung an diesem Verfahren war enorm. Über 8.000 Einwendungen und Stellungnahmen wurden von der Landesdirektion Sachsen geprüft, wobei viele Bedenken hinsichtlich Lärmschutz und den Auswirkungen des Ausbaus auf das Klima geäußert wurden. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit allen zugehörigen Plänen und Unterlagen öffentlich ausgelegt. Die entsprechenden Informationen finden sich auch auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen sowie im UVP-Portal des Bundes.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mdr.de
Weitere Infos
lds.sachsen.de
Mehr dazu
bundestag.de

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