
In Chemnitz beginnen diese Woche umfangreiche Baumfällaktionen, die bis zum 28. Februar andauern werden. Die Maßnahme betrifft insgesamt 273 Bäume in verschiedenen Stadtteilen und wird von den Fachleuten der Dieter Richter GmbH sowie des Chemnitzer Forst- und Landschaftsservice durchgeführt. Hintergrund dieser drastischen Entscheidungen sind Sicherheitsbedenken und der Platz für neugepflanzte Bäume, wie Radiochemnitz berichtet.
Die Fällungen sind vor allem in den Stadtgebieten Nord, Südwest und Südost geplant. Ein tragendes Argument ist der Verlust der Bruch- oder Standfestigkeit der betroffenen Bäume, was zu einer akuten Gefährdung der Anwohner führen kann. Man befürchtet, dass einzelne Exemplare abbrechen oder umfallen könnten, weshalb schnelles Handeln notwendig ist, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung auf chemnitz.de.
Fällaktionen im Detail
Die detaillierten Fällaktionen umfassen mehrere Standorte:
- Helbersdorf: 231 Pappeln werden gefällt. Diese Bäume weisen schwere Schäden wie abgebrochene Kronen auf und stellen eine Gefahr für parkende Autos sowie Fußgänger dar. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 50.000 Euro.
- Stadtpark: Hier fallen 40 Bäume, die aufgrund ihrer Nähe zu Wegen und einer Gartenanlage eine Sicherheitsgefahr darstellen. Die Fällungen werden auf 73.000 Euro geschätzt und fanden in Absprache mit der Denkmalbehörde statt.
- Botanischer Garten: Zwei Bäume, eine Lärche und eine Scheinzypresse, müssen ebenfalls weichen, da diese von starkem Pilzbefall betroffen sind und eine akute Bruchgefahr besteht.
Die gefällten Bäume werden Eigentum der Dieter Richter GmbH, die die Arbeiten ausführt. Die Stadtverwaltung stellt zudem einen interaktiven Themenstadtplan zur Verfügung, auf dem die spezifischen Standorte der gefällten Bäume eingesehen werden können.
Rechtliche Aspekte und Baumschutz
In Deutschland unterliegen viele Bäume dem Schutz durch kommunale Baumschutzverordnungen und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Letzteres schützt nicht nur die Bäume selbst, sondern auch deren Bewohner. Im Rahmen der aktuellen Fällaktionen können jedoch Ausnahmen gelten, insbesondere wenn eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt, wie Bund Naturschutz hervorhebt.
Laut § 39 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu entfernen oder Lebensstätten von Tieren und Pflanzen zu zerstören. Fällungen durften unter bestimmten Bedingungen auch während der Vegetationszeit stattfinden, etwa bei behördlich angeordneten Maßnahmen oder wegen akuter Gefährdungen.
Die Stadt Chemnitz hat durch diese Fällaktionen erheblichen Einfluss auf das Stadtbild und die Umwelt, während gleichzeitig versucht wird, die Sicherheit für Bürger und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.