
In den letzten Jahren hat das Thema K.-o.-Tropfen zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Hinblick auf die Opfer von sexueller Gewalt. Charlotte Förster, Juniorprofessorin an der Technischen Universität Chemnitz, fordert mehr Aufklärung und bessere Unterstützung für Betroffene. Laut Förster sollten Tests auf K.-o.-Tropfen in Deutschland kostenlos und schnell verfügbar sein, um der Gefährdung durch diese Substanzen entgegenzuwirken. Diese Maßnahme würde dem bereits bestehenden Plan in Frankreich nachempfunden, der die Zugänglichkeit solcher Tests erhöhen soll. Dies ist besonders relevant, da viele Opfer sich aufgrund von Scham und Furcht vor gesellschaftlicher Ächtung nicht trauen, Anzeigen zu erstatten. Daher besteht ein großes Dunkelfeld in Bezug auf die tatsächliche Häufigkeit dieser Straftaten.
Förster hebt hervor, dass auch wenn die Erfassungszahlen relativ gering erscheinen, es durchaus Berichte über den Einsatz von K.-o.-Tropfen im häuslichen Umfeld gibt. Ein alarmierendes Beispiel ist der Fall der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem Ehemann betäubt und missbraucht wurde. In Sachsen wurden im Jahr 2023 insgesamt 60 Straftaten im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen erfasst, ein Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren (2022: 50, 2021: 47). Trotz alledem fehlen bundesweit gesammelte Daten zu diesem Thema.
K.-o.-Tropfen und ihre Gefahren
Die Wirkung von K.-o.-Tropfen, die in der Regel nach etwa 10 bis 20 Minuten einsetzt, kann das Opfer willenlos oder bewusstlos machen. Die Polizei rät dringend dazu, Getränke auf Veranstaltungen niemals unbeaufsichtigt zu lassen und nur original verschlossene Getränke anzunehmen. Zudem sollten Veränderungen im Geschmack oder Geruch von Getränken beachtet werden. Bei Verdacht auf einen Einsatz von K.-o.-Tropfen ist es wichtig, sofort die Polizei oder den Rettungsdienst zu informieren und darauf zu achten, ob sich das Verhalten von Freunden ungewöhnlich ändert.
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung beleuchtet die Rechtslage zu K.-o.-Tropfen. Ein Mann wurde vor dem Landgericht Dresden verurteilt, weil er seine Verlobte und die Freundin seiner Ex heimlich mit GBL – einem K.-o.-Tropfen – betäubte. Der BGH erklärte in einem Urteil vom 08.10.2024, dass die heimliche Gabe von GBL als Gewaltanwendung betrachtet werden kann, beurteilte die Tropfen jedoch nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Gesetzes. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der BGH auch die Pipette, mit der das GBL verabreicht wurde, nicht als solches Werkzeug einordnete. Das Gericht wies auch darauf hin, dass möglicherweise eine konkrete Todesgefahr herbeigeführt werden könnte, was die Diskussion um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu K.-o.-Tropfen weiter anheizt.
Internationale Studien und weitere Maßnahmen
In Reaktion auf die gestiegenen Zweifel an den Maßnahmen gegen K.-o.-Tropfen wurde eine internationale Studie zum Missbrauch dieser Substanzen initiiert. Der Fokus liegt dabei darauf, die Prävalenz des Missbrauchs zu analysieren und wirksame Schutzmechanismen zu entwickeln. Es ist entscheidend, dass Aufklärung und Präventivmaßnahmen erhöht werden, um die Anzahl der Opfer zu reduzieren und sie besser zu unterstützen. Nur durch umfassende Informationskampagnen und effektive Tests kann die Dunkelziffer verringert werden und das Bewusstsein für diese Problematik gestärkt werden.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Herausforderungen im Umgang mit K.-o.-Tropfen erheblich sind. Forscher und Behörden sind gefordert, sowohl rechtlich als auch präventiv angemessen auf diese Gefahren zu reagieren und die Opfer nachhaltig zu unterstützen.