Chemnitz

Überfall-Serie auf Tankstellen: Prozess beginnt für zwei junge Männer!

Am Landgericht in Chemnitz wird derzeit ein spektakulärer Prozess verhandelt, dessen Schärfe durch die Vielzahl der Vorwürfe, die gegen die Angeklagten erhoben werden, geprägt ist. In diesem komplexen Fall sind Yaroslav S. (18), Rustam O. (19) und Ivan C. (20) angeklagt. Der spektakulärste Vorwurf ist der Diebstahl des Bartaffenweibchens „Ruma“ aus dem Zoo Leipzig, welches demnach um Ostern 2024 in einer Chemnitzer Garage gefangen gehalten wurde. Darüber hinaus werden ihnen Überfälle auf zwei Tankstellen in Frohburg und Freiberg seit März vorgeworfen. Der Prozesstermin wird voraussichtlich bis Mitte April 2024 andauern, wobei Ivan C. am jüngsten Prozesstag begann, sich mit seiner Aussage in die Verhandlungen einzuordnen. Die Verteidigung hat angekündigt, dass die beiden weiteren Angeklagten ab dem 3. März 2025 ebenfalls Aussagen machen wollen, um ihre Sicht der Ereignisse darzulegen tag24 berichtet.

Die Vorwürfe beschränken sich jedoch nicht nur auf den Diebstahl des Affen. In einem parallelen Fall stehen zwei weitere junge Männer, 20 und 21 Jahre alt, vor dem Landgericht Fulda. Diese sind angeklagt, im Jahr 2022 vier Tankstellen überfallen zu haben, darunter eine Tankstelle in Eiterfeld (Arzell). Der Überfall auf die AVIA-Tankstelle war ihr letzter, bevor sie einen Tag später aufgrund von Zeugenhinweisen festgenommen wurden. Bei der Festnahme wurde eine silberfarbene Schreckschusspistole sichergestellt fuldaerzeitung.de berichtet.

Details zu den Tankstellenüberfällen

Die beiden Angeklagten aus Fulda starben während ihrer Überfälle insgesamt etwa 4.400 Euro ein. Erstaunlicherweise verlief der Überfall in Immelborn erfolglos. Während der Taten teilten sie sich stets auf: Einer bedrohte die Angestellten, während der andere im Fluchtfahrzeug wartete. Das Motiv für diese kriminellen Aktivitäten waren finanzielle Nöte, die durch teure Autoreparaturen bedingt waren. Der ältere Angeklagte, dessen Herkunft aus Aleppo, Syrien, stammt, berichtete von Nervosität und Angst, sowohl vor als auch nach den Überfällen. Der jüngere Angeklagte kommt aus der Republik Moldau und hat ebenfalls eine herausfordernde Migrationserfahrung hinter sich fuldaerzeitung.de.

Ein entscheidender Aspekt, der die Verfahren betrifft, ist, dass beide Angeklagten nicht vorbestraft sind. Im Fall des älteren Angeklagten, der als Heranwachsender gilt, ist unklar, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, da er bei der Tat noch 22 Jahre alt war. Zudem führte er an, ein Jahr jünger zu sein, was seinen Verteidiger überraschte. Die endgültige Entscheidung über die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts hängt von einem Gutachten der Jugendgerichtshilfe ab.

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