
Petra (63) und Roland Schneider (69) leben seit 26 Jahren in ihrer Mietwohnung in der Willy-Reinl-Straße in Chemnitz. Doch seit drei Monaten plagen sie erhebliche Probleme mit einem Wasserschaden im Badezimmer. Nachts tropft Wasser von der Decke und verringert sich tagsüber. Um die ständige Tropferei abzufangen, haben die beiden Schüsseln und Wannen im Bad aufgestellt. Dies wird besonders mühselig, da sie beim Duschen die Gefäße entfernen und desinfizieren müssen. Petra Schneider berichtet gar, dass sie manchmal mit einem Regenschirm duscht.
Vor zwei Wochen bat Roland Schneider persönlich den Vermieter um Hilfe. Doch auf seine Anfrage kam keine Lösung. Auf Briefe und Anrufe des Ehepaares reagiert ihr Vermieter überhaupt nicht. Unterstützung erhalten sie lediglich von einem Nachbarn, während die Flurdecke ebenfalls von dem Wasserschaden betroffen ist und die Leisten anfangen, sich zu lösen. Trotz der schwierigen Umstände ist bisher kein Schimmel entstanden.
Schwierige Wohnsituation
Im Wohnhaus leben noch acht weitere Familien. Auch eine andere Familie hat mit Heizungsproblemen zu kämpfen, die ebenfalls nicht behoben worden sind. Das Ehepaar Schneider möchte nicht ausziehen, da sie die Lage und die sichere Umgebung, in der sie leben, schätzen. Ihre verzweifelte Situation spiegelt die Herausforderungen wider, mit denen viele Mieter bei Wasserschäden konfrontiert sind.
Nach den Vorschriften sind Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über einen Wasserschaden zu informieren, unabhängig von dessen Größe. Dies wird oft zur Herausforderung, wenn der Vermieter nicht reagiert. Zudem haben Mieter die Pflicht zur Schadensminderung, das heißt, sie sollten Maßnahmen ergreifen, beispielsweise den Haupthahn abzudrehen, um weiteren Schaden zu verhindern. Laut deutsche-schadenshilfe.de sollte zudem im Mietvertrag festgelegt sein, wie in einem Schadensfall vorzugehen ist.
Rechte und Pflichten
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, nach Bekanntwerden des Schadens umgehend geeignete Maßnahmen zur Behebung einzuleiten. Diese könnten die Beauftragung eines Sachverständigen oder einer Fachfirma zur Schadenssanierung umfassen. Sollte der Vermieter inaktiv bleiben, haben Mieter das Recht, eigenständig Maßnahmen zu ergreifen und die Kosten dafür geltend zu machen, wie es auch mietrecht.de erläutert.
Die Mieter Schneider könnten zudem eine Mietminderung in Betracht ziehen, da die Wohnqualität stark beeinträchtigt ist. Bei Wasserschäden sind die Ansprüche aus verschiedenen Versicherungen entscheidend. Mieter können Aufwandsentschädigungen für selbst getätigte Reinigungsarbeiten, erhöhte Stromkosten und gegebenenfalls Unterkunftskosten fordern, wenn die Wohnung unbewohnbar wird.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Problematik des Wasserschadens nicht nur eine erhebliche Belastung für die Mieter darstellt, sondern auch auf die Verantwortung des Vermieters hinweist, adäquat auf solche Vorfälle zu reagieren. Die Schilderung des Ehepaars Schneider ist somit nicht nur eine individuelle Klage über Missstände, sondern ein Blick auf ein weit verbreitetes Problem im Mietrecht.