
Regina Schmidt lebt in der Nähe einer Hundewiese in ihrer Stadt, doch trotz der unmittelbaren Nachbarschaft hat sie keinen Zugang zu dieser Fläche. Die 35-jährige Frau sitzt im Rollstuhl und kann die Hundewiese nicht nutzen, da diese nicht barrierefrei ist. Der Zugang allein stellt für sie schon eine Herausforderung dar, denn der Eingang ist befestigt, jedoch der Weg zu den Bänken bleibt für sie unüberwindbar, vor allem bei schlechtem Wetter. Das Problem betrifft nicht nur Frau Schmidt, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen auf. Laut der MDR ist diese Situation nicht nur unangenehm, sondern schließt Menschen mit Behinderungen systematisch vom öffentlichen Leben aus.
In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, darunter etwa 8 Millionen schwerbehindert. Die Barrierefreiheit ist daher ein zentrales Anliegen, das über bauliche Maßnahmen wie Rampen oder Aufzüge hinausgeht. Die Webseite Barrierefreiheit hebt hervor, dass viele Lebensbereiche, von medizinischer Versorgung über Mobilität bis hin zu Angeboten im öffentlichen Sektor, betroffen sind und verbessert werden müssen.
Barrierefreiheit in Gesetzen verankert
Die Notwendigkeit einer umfassenden Barrierefreiheit ist rechtlich festgelegt. Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt das Recht auf Barrierefreiheit für alle Menschen an. Im Bundesrecht bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) den Rahmen, der es öffentlichen Stellen vorschreibt, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Diese gesetzlichen Grundlagen sind entscheidend, um die Gleichstellung behinderter Menschen im öffentlichen Leben zu fördern, wie auch die barrierefrei für alle Seite erläutert.
Allerdings gibt es Lücken im privaten Sektor. Aktuell fehlen verbindliche Vorgaben, die private Unternehmen zur Schaffung von barrierefreien Angeboten zwingen. Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dadurch werden fortschrittliche Maßnahmen angestoßen, die nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für die gesamte Gesellschaft von Vorteil sein können.
Die Schaffung von Barrierefreiheit muss bereits bei der Planung von öffentlichen Gebäuden und digitalen Angeboten berücksichtigt werden. Es ist essenziell, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen von Anfang an Eingang in die Planung finden. Die Realität, wie sie Frau Schmidt erlebt, zeigt jedoch, dass viele öffentliche Einrichtungen diesen Anforderungen noch nicht gerecht werden und somit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht für alle sichergestellt ist.
Die Thematik ist umfassend. Das Grundgesetz besagt in Artikel 3, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Dies gilt für das gesamte deutsche Volk und unterstreicht die Notwendigkeit, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Während rechtliche Rahmenbedingungen stetig verbessert werden, bleibt es wichtig, dass die Umsetzung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch in der Praxis auf breiter Front realisiert wird.