
Ab dem 1. März 2024 wird das Gewerbeamt der Stadt Großenhain über das Internet erreichbar sein. Diese Neuerung ist Teil der umfassenden Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung, die durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) vorangetrieben wird. Gründer und Unternehmer können ihr Gewerbe künftig digital an-, um- oder abmelden, ohne persönlich bei der Stadt erscheinen zu müssen.
Das digitale System verspricht, sowohl Zeit als auch Aufwand zu sparen, indem es eine gebündelte Verfügbarkeit von Formularen und Informationen bietet. Dies trägt dazu bei, die Antragsprozesse insgesamt zu vereinfachen und gleichzeitig mehr Transparenz und Effizienz zu gewährleisten. Insbesondere für Gaststätten, die Alkohol ausschenken, wird jedoch empfohlen, eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Gewerbeamt zu suchen.
Umfangreiche digitale Administration
Das OZG verpflichtete Bund und Länder, bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Ein Teil dieser Leistungen, darunter Ummeldungen, Eheschließungen und Baugenehmigungen, wird bis spätestens 2024 auch für die Bürger und Unternehmen von Großenhain verfügbar sein. Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung der BundID, die als sicheres Bürgerkonto dient und eine vertrauliche Identifikation sowie Antragstellung ermöglicht.
Zusätzlich wird ein digitales Postfach eingerichtet, um die Kommunikation mit Behörden zu erleichtern und den Austausch von Bescheiden zu modernisieren. Mit der neuen Onlineausweisfunktion des Personalausweises können Bürger rechtssichere digitale Anträge stellen, die keine handschriftliche Unterschrift mehr erfordern.
Vorteile für die Verwaltung und Wirtschaft
Die Digitalisierung zielt auf eine Entlastung der Verwaltung ab, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Unternehmen können künftig ihre Anträge über ein spezielles Konto einreichen, und ab 2028 haben Nutzer Anspruch auf den elektronischen Zugang zu bestimmten Verwaltungsleistungen des Bundes. Eine Schätzung der Bundesregierung sieht eine jährliche Entlastung der Wirtschaft von rund 60 Millionen Euro vor.
Durch diese umfassenden Digitalisierungsmaßnahmen wird nicht nur die Effizienz bei der Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten verbessert, sondern auch die Auffindbarkeit von Formularen und Ansprechpersonen vereinfacht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist dabei verantwortlich für die Digitalisierung von etwa 250 Verwaltungsleistungen des Bundes, darunter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Renten.
Die geplanten digitalen Dienstleistungen sind über die Homepage der Stadt Großenhain und das Serviceportal Amt24 zugänglich, was den Bürgern einen einfachen Zugang zu den neuen Angeboten ermöglicht. Diese Anstrengungen zur digitalen Verwaltung sollen gut strukturiert und benutzerfreundlich gestaltet werden, um den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden.