
Ein 43-jähriger Mann aus Meißen steht derzeit vor Gericht, nachdem bei einer polizeilichen Durchsuchung im Jahr 2022 fast 2700 kinderpornografische Dateien in seinem Besitz gefunden wurden. Diese beinhalteten schwerwiegende Darstellungen von Missbrauch an Säuglingen und Kleinkindern. Während der Befragung wiederholte der Angeklagte den Satz: „Ich weiß es nicht. Es tut mir leid.“ Diese Aussage wirft Fragen über die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein des Mannes auf. Besonders besorgniserregend ist, dass der Angeklagte Vater von drei Kindern ist, zu denen er jedoch keinen Kontakt hat. Ermittlungen wegen des sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Kinder wurden eingestellt, was die Lücke in der juristischen Verfolgung solcher schwerwiegenden Vorwürfe deutlich macht.
Die Dateien wurden während einer Durchsuchung gefunden, bei der auch ein selbstgefertigter Puppenkörper in der Wohnung des Angeklagten entdeckt wurde. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten, da der Besitz dieser Dateien die Industrie von Tätern unterstützt. Im Gegensatz dazu plädiert die Verteidigerin für ein Jahr und sieben Monate auf Bewährung, unter Hinweis auf das Geständnis des Angeklagten, welches eine langwierige Verhandlung vermeide. Das Gericht hat nun entschieden, dass der Angeklagte eine Strafe von zwei Jahren erhält, die jedoch zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt wird.
Gesetzesänderung und deren Auswirkungen
Die Entscheidung des Gerichts kommt vor dem Hintergrund einer Gesetzesänderung, die im Juni 2024 in Kraft trat. Diese Änderung senkt die Mindeststrafe für derartige Vergehen von einem Jahr auf drei Monate. Das Gesetz wurde auf Initiative der Bundesregierung angepasst, nachdem die alte Regelung in der Praxis als nicht ausreichend erachtet wurde. Es soll nun den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten mehr Flexibilität geben und sicherstellen, dass schwere Fälle prioritär behandelt werden können. Beispiele wie ungewollter Besitz durch unbeabsichtigte Downloads oder das Verhalten von Lehrern, die strafbar wurden, weil sie Missstände aufzeigen wollten, verdeutlichen die Notwendigkeit dieser Anpassungen.
Die Hersteller von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern werden weiterhin mit der notwendigen Härte bestraft, da solche Taten unabhängig von den Gesetzesänderungen eine schwere Straftat darstellen, die mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Unterstützung für Betroffene
Inmitten dieser rechtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig, auf die psychologischen Belastungen hinzuweisen, die durch den Umgang mit kinderpornografischem Material entstehen. Betroffene sollten sich an vertrauenswürdige Erwachsene, wie Eltern oder Schulberater, wenden. In den USA wurde die CyberTipline eingerichtet, um Selbstberichterstattung zu erleichtern. Dort können Menschen Unterstützung finden und ihre Sorgen äußern.
Das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) bietet nicht nur Krisenintervention, sondern auch Unterstützung für die Familien von ausgebeuteten Kindern an. Das Programm Team HOPE bringt Familien mit anderen zusammen, die ähnliche Krisen erlebt haben, um emotionale Unterstützung zu bieten. Hilfe ist somit für alle verfügbar, die unter dem Druck und der Isolation der bearbeiteten Themen leiden.