
In Sachsen sind die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in vollem Gange. Die Nachfrage nach Wahlhelfern ist enorm, insbesondere in der Landeshauptstadt Dresden, wo bereits alle verfügbaren Plätze belegt sind. Etwa 6.700 Menschen haben sich freiwillig gemeldet, um bei den Wahlen zu helfen, weshalb die Stadt die Anmeldungen mittlerweile eingestellt hat. Die entsprechenden Formulare auf der Website der Stadt sind deaktiviert, berichtet Radio Dresden.
Im Umland, wie im Landkreis Meißen, besteht hingegen noch Bedarf an Wahlhelfern. Hier werden insgesamt 190 Helfer benötigt, wobei als Anreiz ein „Erfrischungsgeld“ von 25 Euro angeboten wird. Interessierte können sich online unter stadt-meissen.de/wahlen informieren und anmelden. In der Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gibt es ebenfalls freie Plätze, wo eine Vergütung von mindestens 15 Euro angeboten wird, abhängig von den spezifischen Aufgaben. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über die Website der Stadt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Aufgaben und Pflichten der Wahlhelfer
Die Wahlhelfer haben entscheidende Aufgaben, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Zu den Hauptaufgaben gehören die Vorbereitung des Wahllokals, die Ausgabe der Stimmzettel, sowie die Vermerkung der Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Außerdem sind sie für die Freigabe der Wahlurne verantwortlich und unterstützen gegebenenfalls Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen bei der Stimmabgabe. Die Bundeswahlleiterin hebt hervor, dass die Wahlhelfer auch die Stimmen zählen und das vorläufige Wahlergebnis ermitteln.
Vor der Eröffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr müssen alle Vorbereitungen getroffen werden. Die Wahllokale haben bis 18:00 Uhr geöffnet, anschließend erfolgt die Auszählung der Stimmen, die mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann. Dies sind alles verpflichtende Aufgaben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beitragen.
Rechtsgrundlagen und Anreize
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Arbeit der Wahlhelfer regeln, sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung verankert. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass jede wahlberechtigte Person grundsätzlich zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet ist, dies jedoch aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann, etwa aufgrund familiärer oder beruflicher Verpflichtungen.
Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfer nicht nur ein Erfrischungsgeld von bis zu 35 Euro pro Wahltag, je nach Position im Wahlvorstand, sondern haben auch Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten und weiteren Aufwandsentschädigungen gemäß dem Bundesreisekostengesetz. Dies soll einen Anreiz bieten und die Arbeit der Wahlhelfer wertschätzen.
Die Bundestagswahl 2025 wirft ihre Schatten voraus, und mit dem aktuellen Ansturm auf Wahlhelferplätze zeigt sich das große Interesse und das Engagement der Bürger für ihr demokratisches Recht. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Organisation und Durchführung der Wahl sicherzustellen.