
Bis Ende Februar werden 22 Pappeln entlang der Ortsverbindungsstraße zwischen Höckendorf und Hochweitzschen gefällt. Diese Maßnahme ist notwendig, da die Bäume bezüglich der Standfestigkeit gefährdet sind. Sie wurden vor einigen Jahren zu Hochstämmen kupiert, was zu einer Fäulnis bis in den Wurzelbereich geführt hat. Gemeinderat Thomas Frust von den Freien Wählern betont, dass dies ein Risiko für den Straßenverkehr darstellt. Die Bäume stellen somit eine ernsthafte Gefährdung dar, die schnell behoben werden muss. Die Maßnahme wurde bereits mit der Naturschutzbehörde des Landkreises und des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abgestimmt
Ein Teil des gefällten Holzes soll für die Heizung des Bauhofgebäudes verwendet werden. Das restliche Holz wird zu Hackschnitzeln verarbeitet. Um doppelte Kosten zu vermeiden, schlägt Frust vor, künftig direkt zu fällen, ohne vorherige Schäden zu zulassen. Für die Durchführung der Baumfällung wurden Angebote von drei verschiedenen Unternehmen eingeholt. Die Firma Benjamin Healey – ATG Klettern aus Gallschütz hat das wirtschaftlichste Angebot mit knapp 5.000 Euro unterbreitet.
Baumschutz und gesetzliche Vorgaben
Die Regelungen zum Fällen von Bäumen sind in Deutschland streng festgelegt. Die Baumschutzverordnung verbietet das Entfernen, Zerstören oder Schädigen geschützter Bäume. Das Bundesnaturschutzgesetz räumt Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden die Möglichkeit ein, Baumschutzverordnungen zu erlassen. Diese Regelungen schützen nicht nur Laub- und Nadelbäume, sondern auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen, während Obstbäume häufig nicht unter diese Vorschriften fallen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können hohe Geldbußen nach sich ziehen. Ausnahmen können jedoch für kranke Bäume oder aus Gründen des allgemeinen Wohls erteilt werden. Diese können auch eine Anordnung zur Ersatzpflanzung auf Kosten des Grundbesitzers nach sich ziehen
Die Genehmigung zur Baumfällung ist oft zwingend notwendig. Insbesondere in städtischen Gebieten dürfen Bäume nur von qualifizierten Fachkräften gefällt werden. Sie müssen in der Regel Sicherheitsvorkehrungen treffen, welche Absperrungen und geeignete technische Ausrüstung beinhalten. Zudem darf die Fällung in der Brut- und Nistzeit von März bis September nur unter strengen Auflagen oder mit einer Ausnahmegenehmigung erfolgen.
Nachhaltigkeit durch Ersatzpflanzung
Im Rahmen dieser Baumfällung hat sich die Gemeinde entschieden, 44 Obstbäume als Ersatz zu pflanzen. Diese Entscheidung soll die nachhaltige Entwicklung in der Region fördern und stellt eine Bereicherung für das ländliche Flair dar. Die Initiative wird auch von Gemeinderat Sascha Suhr (Die Linke) unterstützt, der feststellt, dass immer mehr Menschen das Obst von den Straßenbäumen holen. Diese zusätzliche Pflanzung von Obstbäumen bringt nicht nur ökologischen Nutzen mit sich, sondern stärkt auch die lokale Gemeinschaft, indem sie eine neue Nahrungsquelle bietet.
Die Arbeiten zur Fällung und anschließenden Bepflanzung werden mit einem umfassenden Plan zur Verkehrssicherung organisiert. Die Straße wird während der Fällarbeiten voll gesperrt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die notwendigen Vorkehrungen werden vom Bauhof getroffen, um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten sicherzustellen.