Nordsachsen

Baggerfahrt ohne Führerschein: Ein Urteil mit 32 Vorstrafen!

Rolf K. (58 Jahre alt) aus Mügeln steht derzeit vor dem Amtsgericht Torgau. Er ist beschuldigt worden, am 9. April 2024 ohne Fahrerlaubnis mit einem Bagger in Oschatz gefahren zu sein. Diese Straftat wurde zufällig entdeckt, als Polizeibeamte eine Ölspur untersuchten, die sich über einen von zwei Kilometern erstreckte und schließlich zu Rolf K. führte. Er wurde dabei aufgegriffen, als er Reparaturarbeiten an dem Bagger durchführte.

Bei seiner Festnahme gab Rolf K. an, dass der Bagger ihm gehöre und er damit zu einem Baumarkt fahren wollte. Allerdings konnte er keine Fahrerlaubnis vorweisen. Eine Abfrage ergab, dass er tatsächlich keine Fahrerlaubnis besitzt. Diese Tatsache ist besonders schwerwiegend, da Rolf K. seit 1995 insgesamt 32 Vorstrafen angesammelt hat, unter anderem wegen Betrug, Diebstahl und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Strafmaß und Urteil

Während der Gerichtsverhandlung brachte der Staatsanwalt einen Antrag auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 8 Euro vor, was insgesamt 960 Euro ergibt. Die Richterin folgte diesem Antrag und verhängte die Geldstrafe. Dank der Einstufung als fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis verhinderte dies eine mögliche Freiheitsstrafe.

Rolf K. äußerte sich nach dem Urteil und meinte, er sei „glimpflich davon gekommen“. Dies hinterlässt den Eindruck, dass er die Schwere seines Vergehens möglicherweise nicht in vollem Umfang wahrnimmt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und zeigt, wie ernsthaft das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Deutschland geahndet wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in Deutschland durch § 21 StVG geregelt. Diese Vorschrift bestraft das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder in Fällen, in denen ein Fahrverbot besteht. Auch fahrlässiges Handeln kann zur Strafbarkeit führen, wenn der Fahrer hätte erkennen können, dass er ohne die nötige Erlaubnis fährt. Ein prägnantes Beispiel hierzu kommt vom Kammergericht Berlin, welches die Anforderungen an die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich macht.

In der Praxis ist es entscheidend, dass Mandanten über die Konsequenzen eines Fahrverbots und die Pflichten, die sich aus dem § 21 StVG ableiten, aufgeklärt werden. Rechtsanwälte raten häufig dazu, bei fehlenden Zeugen zu schweigen, um die eigenen Rechte nicht zu gefährden. Dies gilt besonders, wenn der Betroffene eindeutig beim Fahren ohne Fahrerlaubnis gesehen wurde, was in Rolf K.s Fall zutrifft.

Ein weiteres bemerkenswertes Detail ist die Halterpflicht: Wer ein Fahrzeug besitzt, macht sich strafbar, wenn er fahrlässig einen Fahrzeugführenden ohne Fahrerlaubnis hinter das Steuer lässt. Die Halterpflichten gelten nicht nur für private Personen, sondern auch für juristische Personen, deren Vertreter sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

Statistische Auswertung

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