
Die Bundestagswahl 2025 steht kurz bevor und findet Ende Februar statt, einige Monate früher als ursprünglich geplant. Diese Wahl fällt in die sächsischen Winterferien, was für die betroffenen Kommunen einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Städte wie Torgau und Oschatz haben bereits alle erforderlichen Wahlhelfer rekrutiert und zeigen eine hohe Bereitschaft zur Unterstützung, möglicherweise auch aufgrund des spannenden Wahltermins. LVZ berichtet, dass in Belgern-Schildau bereits 60 Wahlhelfer organisiert sind, darunter zahlreiche Stadtmitarbeiter und einige Freiwillige. Hauptamtsleiterin Katrin Benndorf äußert sich erfreut über die schnelle Rekrutierung.
In Mügeln sind 46 Wahlhelfer festgelegt, viele davon aus städtischen Kitas. Dörte Eberhardt, die Hauptamtsleiterin von Mügeln, berichtet von der Verfügbarkeit der Kita-Mitarbeiter, die für ihre Unterstützung bereitstehen. Diese Wahlhelfer erhalten sogar einen Freizeitausgleich für ihren Einsatz.
Rekrutierungsstrategien und Engagement
Oschatz hat 118 Ehrenamtliche mobilisiert, die für 17 Wahlvorstände und vier Briefwahlbüros zuständig sind. Die Mobilisierung in dieser Stadt erfolgte über verschiedene Kanäle, darunter die Homepage, das Amtsblatt, soziale Netzwerke sowie Schulen und Behörden. Torgau und Oschatz setzen auf eine Mischung aus Stadtverwaltung, Landratsamt und ehrenamtlichen Wahlhelfern, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
Auch Dommitzsch nutzt die Beschäftigten der Verwaltung, Kitas und ehrenamtliche Helfer, um die Wahlen in Elsnig und Trossin durchzuführen. Dafür werden 75 Helfer in insgesamt zehn regulären Wahlbüros und einem Briefwahlbüro benötigt. In Dahlen haben sich je sechs Helfer für jeweils fünf Wahlbüros und ein Briefwahlbüro rekrutiert.
Die Aufgaben der Wahlhelfer
Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig und zentral für die Durchführung der Wahl. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung und die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Zu den spezifischen Aufgaben gehören unter anderem die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Zählung der Wähler und Stimmen. Diese Aufgaben sind für den reibungslosen Ablauf der Wahlen unverzichtbar, wie auch Bundeswahlleiterin.de feststellt.
Die Wahlvorstände müssen sich bereits um 8:00 Uhr vor der Öffnung der Wahllokale im Vorfeld versammeln. Die Wahllokale sind dann bis 18:00 Uhr geöffnet, gefolgt von der Auszählung, deren Dauer vom Umfang der Wahl abhängt. Jeder Wahlhelfer kann zudem ein Erfrischungsgeld von 25 bis 35 Euro für ihre Teilnahme am Wahltag erhalten, abhängig von ihrem spezifischen Einsatz.
Das Engagement der Wahlhelfer ist entscheidend, um die demokratischen Prozesse in Deutschland zu stärken und sicherzustellen, dass jede Stimme gehört wird. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Wahlhelfer im Wesentlichen von den Gemeindebehörden berufen werden und interessierte Bürger sich direkt bei ihrer Gemeinde melden sollten, um ihren Beitrag zur Demokratie zu leisten.