
Ein 31-jähriger Autofahrer sorgte am Sonntagabend in Schkeuditz für Aufsehen, als er vor der Polizei floh und schließlich mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille gestoppt wurde. Laut lvz.de fuhren die Beamten gegen 1:25 Uhr auf der Staatsstraße 8, als sie das Fahrzeug bemerkten, das mit eingeschaltetem Bremslicht auf der Fahrbahn stand.
Als die Polizisten sich dem Wagen näherten, setzte der Fahrer zur Flucht an, was mit durchdrehenden Reifen und starkem Abbremsen einherging. Es war ein zweiter Anlauf notwendig, um den Fahrer zum Anhalten zu bewegen.
Die Feststellung der Trunkenheit
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer mit 1,6 Promille erheblich gegen die Verkehrsvorschriften verstieß. Laut adac.de ist ab 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen, was strafbar ist. Der Fahrer muss nun mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen, die bei einem Alkoholgehalt ab 1,6 Promille zwingend erforderlich ist.
Die Polizei hat den Führerschein des Mannes beschlagnahmt und ermittelt wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Konsequenzen für solche Verstöße sind gravierend und beinhalten in der Regel hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Konsequenzen und Bußgelder
Alkohol am Steuer ist ein ernstzunehmendes Problem, das nicht nur den Führerschein gefährdet, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille droht ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und einmonatiges Fahrverbot. Diese Maßnahmen sind festgelegt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wie bussgeldkatalog.de berichtet.
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 0,5 – 1,09 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 1,1 Promille und mehr: Freiheits- oder Geldstrafe, 3 Punkte, variable Fahrverbote
In diesem Fall könnte der Fahrer nicht nur seinen Führerschein verlieren, sondern auch mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen, die sich aus seiner Trunkenheit am Steuer ergeben.