Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Schulwegbegleiter in Gefahr: Wer sorgt für die Sicherheit unserer Kinder?

In Ebersbach-Neugersdorf stehen die Schulwegbegleiter an der Jahn-Grundschule vor einer ungewissen Zukunft. Aktuell begleiten zwei Minijobber Schüler der Schule täglich von der Bushaltestelle zur Einrichtung. Die Jahn-Grundschule, die 160 Schüler zählt und eine von lediglich zwei Grundschulen in der Stadt ist, sieht sich mit einem ernsthaften Problem konfrontiert: Der Einsatz der Schulwegbegleiter ist aufgrund von finanziellen Engpässen gefährdet.

Viele Schüler erreichen die Schule mit dem Linienbus, der an der Bundesstraße 96 hält, etwa 200 Meter vom Schulhaus entfernt. Bisher wurden die Schulwegbegleiter gefördert, diese Unterstützung wird jedoch voraussichtlich gestrichen. Die Stadt hat mit einer angespannten Finanzlage zu kämpfen und arbeitet an einem umfassenden Sparkonzept. Dies führt dazu, dass die Minijobs der Schulwegbegleiter Mitte Februar auslaufen, was nach den Winterferien den Wegfall der Begleitung nach sich ziehen würde. Genaue Informationen über diese finanziellen Herausforderungen stellt die Sächsische bereit, indem sie darauf hinweist, dass Hortbetreuer nicht einspringen können, da nicht genügend Personal vorhanden ist.

Eine Lösung in Sicht?

Der Stadtrat hat begonnen, mögliche Lösungen zu diskutieren. Ein Vorschlag ist, andere Gemeinden, aus denen Schüler zur Jahn-Grundschule kommen, an den Kosten zu beteiligen. Auch die Idee, eine finanzielle Beteiligung des Landkreises zu prüfen, wird als gerechtfertigt angesehen. Diese Diskussionen sind besonders wichtig, da die Schule ein besonderes Profil hat, das speziell aufgrund ihrer Angebote für Kinder mit Lernschwächen hervorzuheben ist.

Ein weiterer Vorschlag zur Problemlösung sieht vor, den Bus direkter bis zur Schule fahren zu lassen, was die Notwendigkeit von Schulwegbegleitern überflüssig machen könnte. Dennoch hat der Stadtrat beschlossen, die aktuellen Minijobs der Schulwegbegleiter bis zu den Sommerferien zu verlängern, um Zeit für die Entwicklung einer langfristigen Lösung zu gewinnen.

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Finanzierung der Schulbegleitung ist ein weiterer kritischer Punkt. Zuständig sind in der Regel die Sozialhilfeträger und Jugendämter. Eltern, die für ihre Kinder einen Schulbegleiter benötigen, müssen einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Amt stellen. Es wird empfohlen, diesen Antrag frühzeitig, idealerweise vor der Einschulung oder zu Beginn eines neuen Schuljahres, einzureichen. Der Antragsverlauf umfasst mehrere Schritte, angefangen bei der Feststellung eines möglichen Hilfebedarfs bis hin zur Einreichung erforderlicher Unterlagen.

Für weitere Informationen stehen Kontaktdaten zur Verfügung: telefonisch unter 02962 97911-15 oder per E-Mail an info@sozialwerk-bildung.de, was Eltern Unterstützung bei der Beantragung der Kostenübernahme erleichtert.

Die Situation rund um die Schulwegbegleiter in Ebersbach-Neugersdorf zeigt, wie wichtig es ist, finanzielle Lösungen zu finden und die betroffenen Schüler nicht aus den Augen zu verlieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickeln wird und ob zufriedenstellende Lösungen gefunden werden können.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
saechsische.de
Weitere Infos
de.linkedin.com
Mehr dazu
sozialwerk-bildung.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert