
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, steht die vorgezogene Bundestagswahl in Sachsen an. In diesem Zusammenhang dürfen sich auch Gefangene an der Wahl beteiligen. Insgesamt sind 1.681 Wahlberechtigte in sächsischen Justizvollzugsanstalten registriert, wie MDR berichtet. In den Gefängnissen gibt es jedoch keine separaten Wahllokale, und eine gesonderte Auswertung zur Wahlbeteiligung wird nicht durchgeführt.
Das Wahlrecht für Bundeswahlen gilt auch für inhaftierte Personen, was im deutschen Grundgesetz verankert ist. Dieses Recht stützt sich auf Grundprinzipien wie die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht. Tatsächlich führt eine Inhaftierung nicht automatisch zum Verlust des Wahlrechts. Daher sind wahlberechtigte Gefangene berechtigt, ihre Stimme abzugeben, solange sie entsprechende Schritte einhalten. In der Regel wählen die meisten Gefangenen jedoch per Briefwahl.
Wahlvorbereitung in den Justizvollzugsanstalten
Die Justizvollzugsanstalten informieren die Inhaftierten über ihre Rechte und die notwendigen Schritte zur Teilnahme an der Wahl. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Gefangenen sicherstellen, dass sie sich rechtzeitig ins Wählerverzeichnis eintragen. Diese Praxis zeigt, dass, obwohl das Wahlrecht für Gefangene besteht, nur ein kleiner Teil der Wahlberechtigten tatsächlich davon Gebrauch macht. In einem beispielhaften Fall aus Hessen zur Bundestagswahl 2021 gaben lediglich 23,6 Prozent der wahlberechtigten Gefangenen ihre Stimme ab. Im Vergleich dazu lag die allgemeine Wahlbeteiligung in Hessen bei 76,2 Prozent.
Zusätzlich können Gefangene, die Ausgang oder Langzeitausgang haben, ihre Stimme direkt im zuständigen Wahlbezirk oder mit Wahlschein in einem anderen Bezirk abgeben. Der Briefverkehr wird nicht überwacht, sofern der amtliche Wahlbriefumschlag verwendet wird. Diese Bedingungen unterstützen die Möglichkeit für Gefangene, aktiv an demokratischen Prozessen teilzunehmen.
Wahlrechtsreformen und Stadtwahlen
In Sachsen müssen sich Wähler zudem auf kleinere Änderungen im Bundestagswahlrecht einstellen. Die Reform zielt darauf ab, die Anzahl der Überhangmandate zu reduzieren. Parteien ziehen künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag ein, wenn sie mehr Wahlkreise gewinnen, als ihnen Sitze zustehen. Vielmehr sollen Parteien nur die Sitze erhalten, die ihnen basierend auf dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Die Gesamtanzahl der Abgeordneten im Bundestag wird voraussichtlich von 733 auf 630 reduziert, was eine wesentliche Änderung des aktuellen politischen Rahmens darstellt.
Parallel zu den Bundestagswahlen findet auch die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Niederdorf im Erzgebirge statt. Dort treten zwei Bewerber an: Stephan Weinrich von der CDU und Stephan Wildenhayn von der Vereinigung Niederdorfer Bürger. Diese lokalpolitischen Wahlen unterstreichen die Vielschichtigkeit des Wahltermins, der sowohl nationale als auch regionale Dimensionen umfasst.
Abschließend lässt sich sagen, dass in Sachsen die bevorstehenden Wahlen sowohl in Bezug auf die Legislative als auch die lokale Führung eine interessante Chance zur Teilhabe an der Demokratie bieten, auch für die oft übersehenen Stimmen der inhaftierten Bürger.