
Im Volkswagen-Werk in Zwickau steht eine vorzeitige Betriebsratswahl bevor. Grund für dieses außergewöhnliche Vorgehen ist ein laufendes Gerichtsverfahren, das die Wirksamkeit der letzten Betriebsratswahl in Frage stellt. Diese fand vom 15. bis 17. März 2022 statt und wurde in einem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (LAG) am 22. Januar 2024 als unwirksam, jedoch nicht nichtig erklärt. Die IG Metall hatte bei dieser Wahl 35 von 37 Mandaten gewonnen, was ihre dominierende Rolle im Betriebsrat unterstrich. Allerdings wurde die Wahl von Mitgliedern einer gegnerischen Liste, die im rechten Milieu verankert sein sollen, angefochten. Laut der Entscheidung des LAG verwiesen die Richter auf wesentliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften, und das Arbeitsgericht Zwickau hatte bereits im November 2022 die Unwirksamkeit der Wahl bestätigt.
Der Rücktritt des Betriebsrats im Oktober des letzten Jahres kam angesichts drohender Tarifverhandlungen und des angespannten Rechtsstreits zustande. IG-Metall-Chef Knabel hat der Alternativliste, die ebenfalls für die nächste Wahl kandidieren möchte, die Qualifikation für das Amt abgesprochen. In der kommenden Wahl wird nun angestrebt, die rechtlichen Unsicherheiten zu klären, die durch die vorherige Wahl und den aktuellen Rechtsstreit entstanden sind. Der Betriebsrat wird bis zur Neuwahl kommissarisch weiterarbeiten, da die gefassten Beschlüsse weiterhin gültig bleiben, solange kein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, der die Wahl hätte nichtig machen können. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht ist in Planung, um die Interessen des Betriebsrats zu wahren.
Rechtlicher Rahmen der Betriebsratswahlen
Betriebsratswahlen sind für Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Mitarbeitern vorgesehen. Diese Wahlen finden alle vier Jahre zwischen März und Mai während der Arbeitszeit statt. In Zwickau wird nun die Planung für die vorzeitige Wahl durch den Wahlvorstand organisiert, der zehn Wochen vor der Wahl bestellt wird. Dieser überwacht die Wahl, erstellt Wählerlisten und gibt Wahlausschreiben heraus. Laut IG Metall haben auch Beschäftigte in Elternzeit, Aushilfskräfte sowie Leiharbeiter, die mindestens drei Monate im Betrieb tätig sind, ein Wahlrecht, während leitende Angestellte davon ausgenommen sind.
Allerdings kommen mit der Neuwahl auch strenge Fristen: Der Wahlvorstand muss innerhalb von bestimmten Zeitrahmen aktiv werden, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Insgesamt spielt das Thema des Kündigungsschutzes für Betriebsratsmitglieder eine entscheidende Rolle, da eine Kündigung während der Amtszeit und bis zu einem Jahr nach der Amtszeit nicht zulässig ist. Diese Regelungen sind entscheidend für die Freiheiten und Rechte der Betriebsräte und sollen ein unabhängiges Arbeiten garantieren.
Ausblick auf die bevorstehenden Wahlen
Die bevorstehenden Wahlen im VW-Werk Zwickau werfen ein Licht auf die Herausforderungen, vor denen der Betriebsrat steht. Nach dem Rücktritt der bisherigen Mitglieder wird es entscheidend sein, einen neuen Betriebsrat zu wählen, der sowohl die Interessen der Belegschaft als auch die rechtlichen Vorgaben im Blick hat. Angesichts der anstehenden Tarifverhandlungen wird auch der Einfluss der neuen Betriebsratsmitglieder auf die Lohnverhandlungen und Arbeitsbedingungen von großer Bedeutung sein.
Die Entwicklungen rund um die Betriebsratswahlen in Zwickau sind nicht nur lokal, sondern auch von überregionaler Bedeutung, da sie die Vielschichtigkeit der Arbeitsbeziehungen innerhalb der großen Automobilindustrie widerspiegeln. Die Klärung der rechtlichen Situation wird sicherlich für alle Parteien von Interesse sein und könnte prägende Auswirkungen auf zukünftige Wahlen in anderen Betrieben nach sich ziehen.