
Am Mittwoch wurde in Mülsen bei Zwickau eine Vielzahl von schockierenden Entdeckungen gemacht, als die Polizei in die Wohnung eines 41-Jährigen eindrang. Der Mann, dessen waffenrechtliche Erlaubnis und Jagdschein bereits entzogen worden waren, wurde vorläufig festgenommen. Durch die Aktion der Beamten war die Sicherstellung von Waffen als Ziel gesetzt. Bei der Durchsuchung wurden nicht nur Waffen und Munition gefunden, sondern auch erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln.
Die sichergestellten Drogen umfassten 75 Gramm Crystal, 100 Gramm Haschisch, 80 Gramm Marihuana sowie mehrere Ecstasy-Tabletten und LSD-Trips. Der Gesamtwert dieser Drogen wird auf etwa 7.000 Euro geschätzt. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe hat ein Richter am Donnerstag einen Haftbefehl gegen den 41-Jährigen erlassen. Er muss sich nun wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten, was durch den Zugriff auf Waffen erschwert wird.
Rechtliche Konsequenzen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Drogenhandel sind streng, insbesondere wenn er in Verbindung mit Waffen steht. Laut anwalt.de kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden, wenn der Drogenhandel mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand begangen wird. § 30a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bestraft besonders schwerwiegende Fälle mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren.
Ein weiterer Aspekt, der hier relevant ist, betrifft die Definition von „bewaffnet“. Dies bezieht sich auf Personen, die eine Schusswaffe oder andere gefährliche Gegenstände, wie bestimmte Messer, mit sich führen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2019 wurde bestätigt, dass auch nicht verbotene Messer beim Drogenhandel als waffenähnliche Gegenstände gelten können, was erhebliche rechtliche Folgen nach sich zieht.
Weitere Festnahmen und Misstände
Während der Durchsuchung entdeckten die Beamten auch mehrere verwahrloste Hunde und Katzen, die in der Wohnung des 41-Jährigen lebten. Diese Tiere wurden in der Folge einer geeigneten Unterbringung übergeben. Zudem kam eine 49-jährige Person zum Einsatzort, die mit einem unzulässigen Fahrzeug erschien. Sie hatte keine gültige Fahrerlaubnis und erhält Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht sind hoch, insbesondere bei derartigen Fällen und der Tatsache, dass der Beschuldigte mit Waffen agierte. Der 41-Jährige sieht sich nun dem Risiko erheblicher strafrechtlicher Konsequenzen gegenüber, die je nach weiteren Ermittlungen noch ausgeweitet werden könnten.
dd-legal.de beschreibt ausführlich die rechtlichen Grundlagen des Drogenhandels und die sich daraus ergebenden strafrechtlichen Folgen. Es wird empfohlen, in solchen Fällen einen Anwalt zu konsultieren, um die besten rechtlichen Optionen zu erörtern und mögliche Verteidigungsstrategien zu entwickeln.