Zwickau

Zwickau plant Rückbau der Ladesäulen: E-Autofahrer nicht betroffen!

In Zwickau plant die Stadtverwaltung, Änderungen an der Sondernutzungssatzung vorzunehmen. Diese Änderungen zielen insbesondere auf Gebührenbefreiungen ab, die für Händler, Gaststätten und Hotels bestanden. Während der Coronapandemie konnten diese Unternehmen von den Befreiungen über einen Zeitraum von etwa drei Jahren profitieren. Der Stadtrat hätte im November 2024 über die neuen Regelungen entscheiden sollen, doch ein Konsens konnte nicht erzielt werden, was eine Rückstellung des Beschlusses zur Folge hatte, wie Freie Presse berichtet.

Diese Entwicklung steht im Kontext der bevorstehenden Veränderungen in der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) wird im Jahr 2025 gezwungen sein, alle Ladesäulen aufgrund eines neuen Gesetzes zurückzubauen. Ab dem 1. Januar 2025 tritt das aktualisierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft, welches bestimmten Anbietern untersagt, öffentliche Ladeinfrastruktur zu betreiben. Das Hauptziel dieser Gesetzesänderung ist die Entflechtung der Netzbetreiber von anderen Tätigkeitsbereichen. Betroffene Unternehmen dürfen dann nicht mehr in die Entwicklung, Verwaltung oder den Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur involviert sein, wie Chip eFahrer bemerkt.

Rückbau der Ladesäulen

Die ZEV hat in den letzten Jahren insgesamt zwei Schnellladepunkte und 16 Normalladepunkte in Zwickau errichtet. Der Rückbau dieser Ladesäulen wird schrittweise erfolgen, und die ersten zehn Ladesäulen sollen noch in diesem Jahr abgebaut werden. Dominik Wirth, kaufmännischer Geschäftsführer der ZEV, versichert, dass es für E-Autofahrer in Zwickau keine Einschränkungen durch den Rückbau geben werde. Das Ladeangebot für Elektroautos in Zwickau sei im Vergleich zu anderen deutschen Städten zudem überdurchschnittlich gut, was die Anwohner beruhigen könnte.

Die ZEV ist nicht nur für den Betrieb der Ladesäulen zuständig, sondern auch für den Netzbetrieb sowie für den Vertrieb und die Erzeugung von Energie. derzeit führt die Zwickauer Energieversorgung Gespräche mit anderen Anbietern, die bereit wären, die neuen Ladepunkte zu übernehmen. Diese Gespräche sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Ladeinfrastruktur in der Stadt weiterhin funktionsfähig bleibt.

Neues Gesetz ab 2025

Zusätzlich zu den Veränderungen in der Ladeinfrastruktur führt das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) ab 2025 neue Anforderungen ein. Alle gewerblich genutzten Bestandsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt für Elektromobilität bereitstellen. Dies betrifft Einrichtungen wie Krankenhäuser, Einkaufszentren und Museen, die öffentliche Stellplätze anbieten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich, wie WattiFEV berichtet.

Diese neuen Regelungen, die im Kontext einer steigenden Nachfrage nach Elektromobilität stehen, sollen ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die konkreten Vorgaben zur Anzahl der Ladepunkte sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wobei auch neue EU-Richtlinien Verschärfungen vorsehen, die möglicherweise schon 2027 in deutsches Recht übertragen werden. Dies alles zeigt, wie dynamisch sich der Bereich der Elektromobilität entwickelt und wie wichtig es ist, dass die Städte darauf reagieren.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
freiepresse.de
Weitere Infos
efahrer.chip.de
Mehr dazu
wattifev.com

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