Widerspruch gegen Datenweitergabe: So schützen Chemnitzer Bürger ihre Privatsphäre!

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Chemnitzer Bürger:innen können Widerspruch gegen Datenweitergabe einlegen. Informationen zu Verfahren und Antragsstellen.

Chemnitzer Bürger:innen können Widerspruch gegen Datenweitergabe einlegen. Informationen zu Verfahren und Antragsstellen.
Chemnitzer Bürger:innen können Widerspruch gegen Datenweitergabe einlegen. Informationen zu Verfahren und Antragsstellen.

Widerspruch gegen Datenweitergabe: So schützen Chemnitzer Bürger ihre Privatsphäre!

Die Chemnitzer Bürger:innen haben die Möglichkeit, ihre persönlichen Daten zu schützen und sich gegen die Weitergabe an Organisationen, Parteien oder Religionsgemeinschaften zur Wehr zu setzen. Wie die Stadt Chemnitz in einer aktuellen Mitteilung informiert, können Widersprüche gegen die Datenweitergabe eingereicht werden. Dies gilt insbesondere für jene, die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes haben.

Ein wichtiger Punkt: Bürger:innen, die bereits in den vergangenen Jahren einen Widerspruch eingelegt haben, müssen diesen nicht erneut wiederholen. Das nimmt vielen die Sorge, dass ihre Daten erneut ohne Wissen weitergegeben werden könnten. Wer seine Daten schützen möchte, kann einen Widerspruch in der Meldebehörde Chemnitz oder an den Bürgerservicestellen einlegen.

Informationen zum Widerspruch

Anträge auf Widerspruch stehen bereit – entweder in physischer Form in der Meldebehörde oder online unter www.chemnitz.de/widerspruch-datenweitergabe. Die Widersprüche können auch per Post an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz gesendet werden.

Gemäß dem Bundesmeldegesetz gibt es jedoch auch gesetzlich geregelte Datenübermittlungen. Dazu gehören:

  • Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach § 42
  • Auskünfte an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen nach § 50
  • Informationen über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Auskünfte an Adressbuchverlage über alle Einwohner:innen ab 18 Jahren

Öffnungszeiten der Meldebehörde

Wer weitere Informationen zur Datenweitergabe benötigt oder Fragen hat, kann sich unter der Behördenrufnummer 115 informieren. Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde am Düsseldorfer Platz 1 lauten:

  • Montag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
  • Samstag: 9 bis 13 Uhr (nur mit vorheriger Terminvereinbarung)

Die Stadt Chemnitz zeigt mit dieser Maßnahme, dass der Datenschutz einen hohen Stellenwert hat und die Bürger:innen aktiv in den Prozess einbezogen werden. Für viele ist das eine beruhigende Nachricht – denn da liegt was an! Weitere Informationen sind auch auf der Website der Stadt unter www.chemnitz.de/buergerservice zu finden.

Quellen: