Neuregelungen zur Rückzahlung von Corona-Hilfen: Was Betroffene wissen müssen!

Neuregelungen zur Rückzahlung von Corona-Hilfen: Was Betroffene wissen müssen!

In einem aufschlussreichen Gespräch in der Staatskanzlei wurde am 22. August 2025 wichtige Regelungen zur Rückzahlung von Coronahilfen vorgestellt. Teilnehmer dieses Treffens waren Vertreter aus den Reihen der Händler, Gastronomen sowie vom Werbering Annaberg und Gewerbering, gemeinsam mit Staatssekretär Kralinski und dem Chef der SAB. Diese neue Regelung gilt insbesondere für Selbstständige, die in den Jahren 2024 und 2025 von den Hilfen profitiert haben. Laut der Stadtverwaltung von Aue-Bad Schlema, werden nun die Gesamteinkünfte für Betroffene auf unter 35.000 Euro netto festgelegt, basierend auf dem Steuerbescheid von 2023. Auch Kinder werden in dieser Berechnung berücksichtigt; für jedes Kind mit Kindergeldanspruch erhöht sich der Grenzwert um 7.000 Euro pro Jahr.

Wann und wie müssen die Rückzahlungen erfolgen? Ab September 2025 sind die Betroffenen aufgefordert, ihren Einkommenssteuerbescheid für 2023 bei der SAB einzureichen. Dabei wird jedoch das Vermögen zur Prüfung herangezogen, Immobilien bleiben jedoch in der Regel außen vor. So gelten Vermögenswerte wie Mittel zur Altersabsicherung oder notwendige Betriebsmittel als unberücksichtigt. Zudem zählen bis zu 40.000 Euro pro Antragsteller nicht als Vermögen, wobei auch hier eine Erhöhung um 15.000 Euro für jedes Kind mit Kindergeldanspruch möglich ist.

Flexible Rückzahlungsmodalitäten

Im Hinblick auf die Rückzahlungspflichten wird ein flexibles Vorgehen angestrebt. Der örtlichen Wirtschaftsförderung zufolge wird dazu ein Kontaktformular auf den Seiten der SAB bereitgestellt, um die Beantragung von Erleichterungen zu erleichtern. Ab September 2025 können zudem Anträge zur Einstellung der Rückforderungsverfolgung über ein Förderportal gestellt werden. Interessierte sollten beachten, dass keine Unterlagen vorab eingereicht werden müssen.

Für jene, die bereits Rückzahlungen geleistet haben, gibt es ebenfalls neue Regelungen. Es wird geraten, Kontakt zur SAB aufzunehmen, um Informationen zu zurückgezahlten Beträgen einzuholen. Diese neuen Bestimmungen betreffen auch Rückzahlungen, die bereits geleistet wurden. Besondere Voraussetzungen werden ab November 2024 für vollständig geleistete Zahlungen im Rückmeldeverfahren gelten. Ansprechpartnerien für Rückfragen steht Ines Schieck, Stabsstelle Wirtschaftsförderung in Aue-Bad Schlema, zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter (+49) 03771 281 – 147 oder per E-Mail unter ines.schieck@aue.de erreichbar.

Die wirtschaftliche Lage der Unternehmen

Auf breiterer Ebene betrachtet, hat der Staat während der Corona-Pandemie über 60 Milliarden Euro an Unternehmen ausgeschüttet, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern. Nun müssen Unternehmen nachweisen, ob sie die erhaltenen Gelder tatsächlich benötigt haben. Sollten Rückzahlungen notwendig werden, gilt es, diese fristgerecht zu leisten. Jene Firmen, die ihre Schlussabrechnung nicht einreichen, müssen die Corona-Hilfen in voller Höhe zurückzahlen. Bis zum 30. September 2024 war der Stichtag für mehr als 80 % der erwarteten 860.000 Schlussabrechnungen, und das Bundeswirtschaftsministerium rechnet bis zum Fristende mit etwa 90 %.

Ein weiterer spannender Punkt ist, dass über 40 % der Unternehmen mehr Geld erhalten haben als ursprünglich beantragt, im Durchschnitt etwa 3.500 Euro. Allerdings steht ein erheblicher Teil der Betriebe, rund 25 %, vor der Herausforderung, im Schnitt 7.400 Euro zurückzuzahlen. Der Bundesverband mittelständische Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass diese Rückzahlungen für viele Betriebe zu einem echten Problem werden könnten. Die Schlussabrechnung erfolgt durch prüfende Dritte, meist Steuerberater, was möglicherweise zu langen Bearbeitungszeiten und Rückfragen seitens der Behörden führen könnte.

Zusammenfassend zeigt sich, dass das wirtschaftliche Umfeld für viele Selbstständige und Unternehmen weiterhin herausfordernd bleibt. Die neuen Rückzahlungsmodalitäten der Coronahilfen in Aue-Bad Schlema scheinen sowohl Orientierung als auch Erleichterungen zu bieten, doch die Anforderungen bleiben hoch.

Weitere Informationen dazu sind auf den Seiten der Stadt Aue-Bad Schlema, der Tagesschau und des Bundeswirtschaftsministeriums zu finden.

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