Schulanmeldung 2026/27: So sichern Sie Ihren Platz am Klosterberg!
Schulanmeldung 2026/27: So sichern Sie Ihren Platz am Klosterberg!
In Demitz-Thumitz wird es bald wieder ernst: Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 steht vor der Tür. Am Dienstag, den 09. September 2025, haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder an der Grundschule am Klosterberg anzumelden. Die Anmeldezeiten sind von 08:00 bis 12:00 Uhr und erneut von 16:00 bis 18:00 Uhr, was ausreichend Gelegenheit bieten sollte, um die kleinen Schulanfänger persönlich vorzustellen.
Schulpflichtig sind in diesem Jahr alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden. Diese Kinder müssen sich umgehend anmelden. Aber auch für die Eltern, deren Kinder vor diesem Stichtag, genau bis zum 30. September 2020, geboren wurden, besteht die Möglichkeit zur Anmeldung. Eltern, die eine andere Schulform in Betracht ziehen, sind ebenfalls angehalten, ihre Kinder anzumelden, um rechtzeitig Planungssicherheit zu erhalten. Dies berichtet Demitz-Thumitz.
Notwendige Unterlagen und Rahmenbedingungen
Wenn es soweit ist, sollten Eltern einige Unterlagen griffbereit haben: Eine Geburtsurkunde, ein ausgefüllter Schüleraufnahmebogen sowie eine Einverständniserklärung sind erforderlich. Der Schüleraufnahmebogen wird den Eltern rechtzeitig per Post zugesendet, sodass sie vorbereitet sind. Übrigens gibt es neben der Schulaufnahme auch die Möglichkeit, am selben Tag die Kinder für den Hort anzumelden – eine tolle Option, die viele Eltern nutzen dürften.
Wichtig ist zudem, dass Eltern, die am Anmeldetag verhindert sind, telefonisch einen Termin vereinbaren können. Hierzu können sie die Schule unter der Nummer 03594 713030 erreichen. Die Anmeldung ist also gut organisiert und lässt wenig Raum für Stress.
Schulaufnahmeuntersuchung und weitere Informationen
Bevor die Einschulung tatsächlich losgeht, sind einige Schritte nötig. Eine Schulaufnahmeuntersuchung durch den Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist verbindlich. Die genauen Termine für diese Untersuchung werden den Eltern bei der Schulanmeldung mitgeteilt, und es ist erforderlich, dass mindestens ein Elternteil anwesend ist. Dies sichert ab, dass die kleinen Schulkinder über den nötigen Entwicklungsstand verfügen, um in die Schule zu starten. Im Einzelfall können Kinder auf Antrag der Eltern auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Hierzu müssen die Eltern jedoch einen Antrag stellen, was bei der Anmeldung auch abgeklärt werden kann, wie der Sächsische Bildungsserver erklärt.
Falls bei der Einschätzung der Kinder Unsicherheiten bestehen oder Entwicklungsrückstände festgestellt werden, werden geeignete Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Eltern und Fachkräften des Kindergartens besprochen. Sofern eine Zurückstellung vom Schulbesuch notwendig ist, geschieht dies in der Regel nur, wenn keine Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegen.
Zum Schuljahresbeginn erhalten die Eltern dann einen Aufnahmebescheid, und die feierliche Schulaufnahme findet am Samstag vor Beginn des neuen Schuljahres statt, was sicherlich ein aufregender Moment für alle Beteiligten sein wird.
Für Eltern, die auf der Suche nach einem Platz im Hort sind, gibt es zusätzlich eine Bedarfsbescheinigung vom Jugendamt, wenn eine ergänzende Förderung und Betreuung benötigt wird. Um eine reibungslose Integration in das Angebot zu gewährleisten, sollten die entsprechenden Verträge rechtzeitig abgeschlossen werden, sei es mit dem Jugendamt oder einem anderen Träger der freien Jugendhilfe, wie der Senatsverwaltung Berlin erläutert.
Mit all diesen Informationen im Gepäck sind die Eltern bestens gerüstet, um ihren Kindern einen gelungenen Start in die Schulzeit zu ermöglichen. Packen wir’s an!
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