Jagdgenossen in Schmiedefeld: Pachtzahlungen bis Ende Oktober sichern!

Jagdgenossen in Schmiedefeld: Pachtzahlungen bis Ende Oktober sichern!

Die Jagdgenossenschaft Schmiedefeld hat sich etwas vorgenommen: Die Auszahlung der Jagdpacht für die vergangenen zehn Jahre steht vor der Tür! Laut Grossharthau sind die meisten Grundstückseigentümer der bejagdbaren Flächen in der Gemarkung Schmiedefeld berechtigt, an dieser Auszahlaktion teilzunehmen. Aber nicht vergessen: Diese Auszahlung wird ausschließlich per Überweisung erfolgen.

Um die Auszahlung reibungslos zu gestalten, müssen die betroffenen Eigentümer bis Ende Oktober ihre Kontodaten (IBAN) dem Jagdgenossen-Vorsitzenden Falk Gottlöber zukommen lassen. Ob per Post, E-Mail oder persönlich – Hauptsache die Informationen sind rechtzeitig da. Für die, die in den letzten zehn Jahren ihre Grundstücke verkauft oder gewechselt haben, gilt: Ein gültiger Katasterauszug muss vorgelegt werden, damit alles seine Ordnung hat.

Die Nummer mit dem Reinertrag

Doch was steckt eigentlich hinter dieser Jagdpacht-Auszahlung? Der Reinertrag der Jagdnutzung, der für die Jagdgenossenschaften eine zentrale Rolle spielt, wird aus den Einnahmen wie Pachteinnahmen und anderen vertraglich vereinbarten Leistungen berechnet. Hierbei sind laut Jagdrecht auch notwendige Aufwendungen abzuziehen, die notwendig sind, um die Aufgaben der Jagdgenossenschaft zu erfüllen. Dazu zählen Wildschadensersatz sowie Verwaltungskosten wie die Aktualisierung des Jagdkatasters oder Rechtsberatung.

Eine interessante Facette ist, dass viele Jagdgenossen aufgrund kleiner Flächen oft nur geringe Auszahlungen erhalten. Daher erscheint es in manchen Fällen sinnvoll, eine Auskehrung nicht jährlich, sondern im Dreijahres-Rhythmus durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss in der Versammlung könnte dann festlegen, dass Auszahlungen nur sporadisch erfolgen – wobei dies nur die Stimmen der Zustimmenden bindet. Anderen Jagdgenossen bleibt es unbenommen, ihren Anteil jährlich einzufordern.

Verwendung und Ansprüche

Der Reinertrag ist also nicht nur eine einfache Auszahlung. Die Verwendung ist ein zentrales Anliegen der Jagdgenossenschaft, das regelmäßig in der Versammlung besprochen wird. Hier gilt laut GST BRP, dass die Jagdgenossenschaft über die Verwendung des Reinertrags beschließt – sei es für Wirtschaftswege oder andere Projekte. Ein Beschluss hat zudem keine negativen Auswirkungen auf den Auskehrungsanspruch für nicht zustimmende Jagdgenossen. Diese müssen jedoch ihren Anspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe geltend machen, um nicht leer auszugehen.

Die Ansprüche auf die Auszahlungen verjähren nach drei Jahren, was bedeutet, dass die Grundstückseigentümer rechtzeitig aktiv werden sollten. Das gilt auch für die Inanspruchnahme der Reinerträge, die im Regelfall am Ende eines Jagdjahres rückblickend berechnet werden und im besten Fall zur Zufriedenheit der Jagdgenossen aufgeteilt werden können.

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