Neues Gewerbegebiet in Großröhrsdorf: Einsichtnahme startet jetzt!

Neues Gewerbegebiet in Großröhrsdorf: Einsichtnahme startet jetzt!
In Großröhrsdorf tut sich etwas im Bereich der Bauleitplanung. Vom 16. Juni bis 18. Juli 2025 haben interessierte Bürger die Möglichkeit, die geplanten Änderungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord 1“ einzusehen. Diese Änderungen, die am 27. Juni 2023 durch den Stadtrat beschlossen wurden, sollen die Eigenentwicklung von Gewerbebetrieben fördern und umfassen Erweiterungsflächen von rund 30 Hektar.
Die Einsichtnahme findet im Rathaus Großröhrsdorf statt, wo die entsprechenden Planunterlagen ausliegen. Die Rathausöffnungszeiten sind wie folgt: Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr, und Donnerstag ebenfalls von 8:30 bis 18:00 Uhr, am Freitag ist das Rathaus von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Zudem dürfen im Rahmen dieser Einsichtnahme Anregungen und Hinweise in schriftlicher Form eingereicht werden.
Neuer Wind für Gewerbe und Verkehr
Ein wesentliches Ziel der aktuellen Änderung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen, die sowohl verkehrliche als auch technische Aspekte berücksichtigen. Gleichzeitig werden Umweltbelange in den Entscheidungsprozess einbezogen. Der Vorentwurf, der die geplanten Änderungen dokumentiert, gliedert sich in drei Teile: die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die umfassende Begründung (Teil C-1).
Die Durchführung des Verfahrens gegenüber der Bauleitplanung ist klar strukturiert. Laut den Vorgaben des Juraforums durchläuft jedes Bauleitplanverfahren mehrere Stufen, beginnend mit einem Beschluss der Gemeinde und der Erstellung eines Entwurfs, bis hin zur Bekanntmachung und Einsichtnahme der Bürger. Diese Transparenz gehört zu den Grundpfeilern einer verantwortungsbewussten Kommunalverwaltung.
Eine nachhaltige Gemeindeentwicklung
Die Satzungen zur Bauleitplanung zeigen einmal mehr, dass die Gemeinde für die Entwicklung ihres Territoriums selbst verantwortlich ist. Gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs wird zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich unterschieden. Während im Innenbereich bereits eine organische Siedlungsstruktur besteht, sind im Außenbereich, der von Bebauung freizuhalten ist, nur bestimmte Nutzungen, wie etwa landwirtschaftliche Betriebe, zulässig. Gemeinden haben allerdings die Möglichkeit, innerhalb bebaubarer Außenbereiche Wohnnutzungen leichter zu erlauben, was hinsichtlich der zunehmenden Nachfrage nach Wohnraum von Bedeutung ist. Dies ist im Bauportal klar geregelt.
Die anstehende Änderung des Bebauungsplans in Großröhrsdorf stellt somit einen bedeutenden Schritt in der kommunalen Entwicklung dar. Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger diese Initiative annehmen und welche Anregungen im Laufe der Einsichtnahme eingebracht werden. Die Offenheit der Verwaltung für Anregungen ist ein gutes Zeichen und könnte für eine positive Entwicklung des Gewerbegebiets sprechen.
Für alle, die sich einen ersten Eindruck von den Planunterlagen verschaffen möchten, sind diese auch online auf den Webseiten des Landesportals Sachsen und der Stadt Großröhrsdorf einsehbar. Ein Blick lohnt sich!
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