Neuer Bebauungsplan für Klein Partwitz: Ihre Meinung zählt!

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Der Gemeinderat Elsterheide billigt den Bebauungsplan Sportplatzweg OT Klein Partwitz. Einsichtnahme vom 04.08. bis 05.09.2025.

Der Gemeinderat Elsterheide billigt den Bebauungsplan Sportplatzweg OT Klein Partwitz. Einsichtnahme vom 04.08. bis 05.09.2025.
Der Gemeinderat Elsterheide billigt den Bebauungsplan Sportplatzweg OT Klein Partwitz. Einsichtnahme vom 04.08. bis 05.09.2025.

Neuer Bebauungsplan für Klein Partwitz: Ihre Meinung zählt!

In der kleinen, aber feinen Gemeinde Elsterheide tut sich so einiges! Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans für den Sportplatzweg im Ortsteil Klein Partwitz auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf, datiert auf den 02. Juni 2025, trägt die Beschluss-Nr. 28/25 und eröffnet die nächste Runde in der Stadtplanung.

Der Bebauungsplan hat eine Fläche von etwa 0,4 Hektar und umfasst die Flurstücke 189/2, 189/3 und 189/4 der Gemarkung Klein Partwitz, Flur 1. Damit könnte das Areal östlich des Sportplatzweges bald deutlich anders aussehen. Um die Bürgerinnen und Bürger in die Planung einzubeziehen, wird eine frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Öffentliche Auslegung und Beteiligung

Von 04. August bis 05. September 2025 haben die Einwohner die Möglichkeit, sich mit dem Vorentwurf auseinanderzusetzen. Die Unterlagen sind in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36, im Sekretariat (Zimmer 1.3) während der folgenden Zeiten einsehbar:

  • Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr

Wer es lieber digital mag, kann sich die Unterlagen auch online ansehen. Diese sind sowohl auf dem zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de als auch auf der Webseite der Gemeinde Elsterheide unter elsterheide.de verfügbar.

Mitmachen und Stellung nehmen

Die Gemeinde ruft alle Bürger dazu auf, ihre Meinungen und Stellungnahmen zum Plan schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de) oder direkt bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Es ist eine großartige Gelegenheit, das eigene Wort einzulegen und aktiv an der Gestaltung der eigenen Heimat mitzuwirken.

Um den Datenschutz brauchen sich die Teilnehmenden keine Sorgen zu machen, da der Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß § 3 BauGB, Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz erfolgt. Wer also Lust hat, sich an diesem spannenden Prozess zu beteiligen, der sollte die Gelegenheit beim Schopf packen und sich die Pläne ansehen.

Für mehr Informationen über den Bebauungsplan und die Beteiligung können Interessierte die Bekanntmachung auf elsterheide.de nachlesen.

Quellen: