Fahrrad und Brillen im Fundbüro: Sind Sie der glückliche Besitzer?
Fahrrad und Brillen im Fundbüro: Sind Sie der glückliche Besitzer?
In Hochkirch gibt es Neuigkeiten aus dem Fundbüro, die auf jeden Fall für Aufsehen sorgen werden. Wer sein Fahrrad, eine Sonnenbrille oder eine Sehstärkenbrille vermisst, könnte Glück haben! Laut Hochkirch wurden verschiedene Gegenstände gefunden, die nun auf ihre rechtmäßigen Besitzer warten.
Besonders ins Auge sticht ein neu verpacktes Fahrrad des Modells Versiliana, das am 26. Oktober 2024 in Steindörfel, auf der Straße nach Wuischke entdeckt wurde. Die Frist zur Abholung für den rechtmäßigen Besitzer läuft bis zum 30. August 2025. Wer das Rad vermisst, sollte sich zeitnah mit Frau Lochner vom Ordnungsamt Hochkirch unter der Telefonnummer 035939/85533 in Verbindung setzen.
Weitere Fundsachen
Zusätzlich gibt es zwei gefundene Brillen, die am 10. Juli 2025 zwischen Kuppritz und Kohlwesa aufgefunden wurden. Eine ist eine Sonnenbrille, die andere eine Sehstärkenbrille. Beide Fundstücke können bis zum 31. Januar 2026 abgeholt werden, und auch hier ist das Ordnungsamt Hochkirch der richtige Ansprechpartner.
Doch was geschieht eigentlich mit verlorenen Gegenständen? Das Fundbüro, auch bekannt als Fundamt, spielt eine zentrale Rolle in diesem Prozess. Wie Buerger-Amt erklärt, ist es eine öffentliche Einrichtung, die sich um die Verwaltung und Rückgabe solcher Sachen kümmert. Hier können sowohl verloren gegangene Gegenstände abgegeben als auch gesucht werden.
Die Liste der Dinge, die im Fundbüro angenommen werden können, ist lang. Dazu zählen unter anderem Schlüssel, Brieftaschen, Handys, Schmuck und auch größere Gegenstände wie Fahrräder und Rollstühle. Es ist wichtig, gefundenen Besitz abzugeben, vor allem wenn dieser persönliche Informationen enthält, um den rechtmäßigen Eigentümer schnell wiederzufinden.
Finderlohn und Aufbewahrung
Ein interessanter Aspekt ist der Finderlohn, der gemäß Fundrecht Deutschland geregelt ist. Bis zu einem Wert von 500 Euro beträgt der Finderlohn 5 Prozent des Werts. Bei höherwertigen Gegenständen sind es immerhin noch 3 Prozent des Mehrwerts. Wer einen gefundenen Gegenstand abgibt und sich um die Rückgabe kümmert, hat also nicht nur das gute Gefühl, jemandem zu helfen, sondern kann auch finanziell bedacht werden!
Wichtig ist, dass Fundsachen in der Regel sechs Monate aufbewahrt werden. Wenn sich in dieser Zeit kein Eigentümer meldet, können sie versteigert oder an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Dieser Zeitraum lässt sich jedoch bei wertvollen Gegenständen verlängern. Hier kommt auch wieder die Anzeigepflicht des Finders ins Spiel, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Fälle regelt.
Wer also in Hochkirch auf die Suche nach verlorenem Eigentum gehen möchte, sollte sich sputen und das Fundbüro kontaktieren. Vielleicht wird das eigene verlorene Stück ja schon bald wieder in den Händen seiner rechtmäßigen Besitzer sein!
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