Acht Bäume in Chemnitz gefällt: Sanierung der Lohrstraße beginnt!

Acht Bäume in Chemnitz gefällt: Sanierung der Lohrstraße beginnt!

Am heutigen Morgen, dem 27. August 2025, wurden in der Lohrstraße im Stadtteil Schloßchemnitz gleich acht Ahornbäume gefällt. Der Grund für diese Maßnahme: Die Lohrstraße wird grundhaft saniert und während der Vorbereitungen stellte sich heraus, dass die Bäume in einer Betonplatte verwurzelt waren. Ursprünglich hatten die Stadtplaner gehofft, die Bäume erhalten zu können. Eine genauere Untersuchung zeigte jedoch, dass diese keine langfristige Entwicklungsperspektive aufwiesen.

Die Bäume waren zudem so nah am beabsichtigten neuen Straßenbord positioniert, dass Wurzelschäden unvermeidbar gewesen wären. Auch die Baumscheiben, die die Wurzeln umgeben, waren völlig versiegelt, was die Wasser- und Nährstoffversorgung stark beeinträchtigte. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschieden die Fachämter der Stadt Chemnitz, die Bäume zu fällen und an optimierten Standorten Neupflanzungen vorzunehmen. Dieses Vorgehen soll auch die Beibehaltung der bisherigen Parkordnung garantieren, da andere Varianten, wie Längs- oder Schrägparken, bis zu 20 Stellplätze gekostet hätten.

Genehmigungen und artenschutzrechtliche Überprüfungen

Es ist wichtig zu betonen, dass die entsprechenden Genehmigungen für die Fällungen vorlagen. Eine artenschutzrechtliche Kontrolle ergab, dass in den Bäumen oder deren Umgebung keine Brut- und Niststätten geschützter Arten vorhanden waren. Auch Hinweise auf Lebensstätten von Fledermäusen oder Insekten waren keine zu finden, was die Entscheidung zusätzlich vereinfachte.

Was steht nun auf der Agenda? Die Baumscheiben an den derzeit geplanten Standorten werden umgestaltet, um die Wuchsbedingungen der Neupflanzungen zu verbessern. Diese Neupflanzungen sind bereits für diesen Herbst eingeplant und sollen zusammen mit Pflanzungen in einem angrenzenden Abschnitt zwischen der Blankenauer Straße und dem Wilhelm-Külz-Platz durchgeführt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Baumfällung

Die Fällungen wurden unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften organisiert. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützt Bäume in der freien Natur und sieht strenge Fällverbote während der Brut- und Setzzeiten vor. Kommunalverordnungen können zusätzliche Vorschriften zur Baumfällung haben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. So könnten auch lokale Baumschutzsatzungen zur Anwendung kommen, die Nachbarkontakte erfordern, sollte ein Baum in der Nähe einer Grundstücksgrenze gefällt werden.

Die Stadt hat sich bei der Fällung an die Richtlinien gehalten und alle erforderlichen Verfahren eingehalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Bei Missachtung dieser Vorgaben wären Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen.

Einsatz für die Biodiversität

Die Neupflanzung der Bäume ist nicht nur eine Reaktion auf infrastrukturelle Erfordernisse, sondern auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts, was im Rahmen des Projektes Biodiversitätsfördernde Klimamaßnahmen im urbanen Bereich (BfN BiodivStadtbaum) angestrebt wird. Dieses Projekt, ins Leben gerufen vom Bundesamt für Naturschutz, zielt darauf ab, Stadtbäume zu schützen und neu zu pflanzen, um sowohl der Biodiversität als auch der Anpassung an klimatische Veränderungen Rechnung zu tragen.

In diesem Sinne soll die verantwortungsvolle Vorgehensweise der Stadt Chemnitz Schule machen. Denn für künftige Generationen ist es entscheidend, dass das richtige Gleichgewicht zwischen urbaner Entwicklung und Naturschutz gewahrt bleibt. Die Optimierung der Wuchsbedingungen und die Förderung des Stadtgrüns – da liegt was an!

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