Stadt Wörth sucht dringend Gemeindediener - Bewerbungen bis März 2026!

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Die Stadt Wörth a.d.Donau sucht bis März 2026 einen Gemeindediener (m/w/d). Bewerbungen sind bis Ende Dezember willkommen.

Die Stadt Wörth a.d.Donau sucht bis März 2026 einen Gemeindediener (m/w/d). Bewerbungen sind bis Ende Dezember willkommen.
Die Stadt Wörth a.d.Donau sucht bis März 2026 einen Gemeindediener (m/w/d). Bewerbungen sind bis Ende Dezember willkommen.

Stadt Wörth sucht dringend Gemeindediener - Bewerbungen bis März 2026!

In der Stadt Wörth a.d.Donau gibt es eine spannende Jobmöglichkeit für alle, die sich als Gemeindediener (m/w/d) beweisen möchten. Wie stadt-woerth.de berichtet, sucht die Stadt bis März 2026 eine Vertretung für diese Position. Der Job umfasst hauptsächlich die Zustellung verschiedenster Angelegenheiten im Hoheitsgebiet der Stadt und zwar auf geringfügiger Basis. Die Einsatzzeiten können nachmittags flexibel abgesprochen werden, was ideale Rahmenbedingungen für alle ermöglicht, die eine zusätzliche Beschäftigung suchen.

Wer Interesse hat, kann sich direkt bei der Stadt Wörth a.d.Donau bewerben – entweder per Post an Rathausplatz 1, 93086 Wörth a.Donau oder digital an die E-Mail-Adresse bewerbung@vg-woerth-brennberg.de. Für weitere Fragen steht Herr Götz unter der Telefonnummer 09482/9403-21 zur Verfügung. So wird klar, dass hier ein unkomplizierter Zugang zur Bewerbung besteht.

Wichtige Datenschutzinformationen

Ein Aspekt, den man bei einer Bewerbung niemals außer Acht lassen sollte, ist der Datenschutz. Die Stadt Wörth achtet penibel darauf, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu befolgen. Das bedeutet, dass persönliche Daten der Bewerberinnen und Bewerber ausschließlich zur Bearbeitung der Bewerbung verwendet werden. Diese Informationen werden maximal 180 Tage nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert, bevor sie gelöscht werden, wie auch auf donauwoerth.de zu erfahren ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Rechte der betroffenen Personen. Bewerber haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten sowie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Diese Rechte müssen den Bewerbern in verständlicher Form präsentiert werden, was den Transparenzanspruch der Behörden unterstreicht.

Der richtige Umgang mit Bewerbungsdaten

Habt ihr euch schon mal gefragt, wie Städte und Gemeinden mit den sensiblen Daten von Bewerbern umgehen? Laut dr-datenschutz.de sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, datenschutzrechtliche Anforderungen einzuhalten. Dies umfasst nicht nur die sorgfältige Erhebung und Speicherung persönlicher Daten, sondern auch klare Informationen über die Verwendung der Daten und die Rechte, die den Bewerberinnen und Bewerbern zustehen.

Im Bewerbungsprozess ist es wichtig, dass nur die nötigen Daten verarbeitet werden. Zudem brauchen Unternehmen ein klares Konzept dafür, wer Zugang zu diesen Daten hat, um Missbrauch zu vermeiden. Sicherheit steht hier an oberster Stelle, sowohl in der Datenverarbeitung als auch in der allgemeinen Handhabung der Bewerbung.