Hochwasserschäden an der Spree: Grubschütz startet Sanierungsarbeiten!

Hochwasserschäden an der Spree: Grubschütz startet Sanierungsarbeiten!
In Grubschütz wird ab dem 16. Juni 2025 an der Spree die Beseitigung von Hochwasserschäden in Angriff genommen. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) hat die Firma OSTEG mbH mit dieser wichtigen Aufgabe beauftragt. Diese Maßnahme umfasst den Bereich des Spreeradweges, der in den letzten Jahren durch wiederholte Hochwasserereignisse stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Was steht an in Grubschütz? Die Beseitigung der Schäden ist für einen Zeitraum von etwa sechs Wochen angesetzt und soll bis Ende Juli abgeschlossen sein. Diese Maßnahme ist nicht nur zur Pflege des Oberflächengewässers notwendig, sondern spielt auch eine zentrale Rolle im Hochwasserschutz. Der Hochwasserschutz hat durch die verschiedenen Hochwasserereignisse an Dringlichkeit gewonnen. Der Zustand der linksseitigen Ufersicherung ist mittlerweile besorgniserregend, weshalb die LTV nun aktiv wird.
Betreten von Grundstücken erforderlich
Die Beseitigung der Hochwasserschäden wird auch auf Flächen durchgeführt, die in Privatbesitz sind. Daher müssen die Grundstückseigentümer gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 38 Sächsisches Wassergesetz das Betreten und Befahren ihrer Flächen dulden. Dies soll sicherstellen, dass die nötigen Arbeiten effizient erledigt werden können.
Bei den Arbeiten wird jedoch auch auf den Umweltaspekt geachtet. Viele Gewässer sind von Neophyten betroffen, Pflanzenarten wie das Indische Springkraut oder der Japanische Staudenknöterich, die nicht heimisch sind und einheimische Arten verdrängen können. Die Bekämpfung dieser Neophyten ist nicht „überall“ notwendig, denn die Landestalsperrenverwaltung sieht dort keinen Handlungsbedarf, wo schützenswerte Bereiche nicht betroffen sind. An anderen Stellen muss die Erfolgsaussicht einer Bekämpfung geprüft werden, da dies oft mit viel Aufwand verbunden ist. Wichtig ist jedoch, dass übermäßiger Neophytenwuchs den Hochwasserschutz gefährden kann, wenn sie zum Beispiel Abflusshindernisse bilden.
Regelungen und Maßnahmen im Hochwasserschutz
Wie in den allgemeinen Vorschriften zum Hochwasserschutz festgelegt, sind Maßnahmen wie die Erhaltung von Rückhalteflächen und das Verbot der Umwandlung von Grünland in Ackerland entscheidend. Diese Regelungen, die im Wasserhaushaltsgesetz verankert sind, sollen sicherstellen, dass Überschwemmungsgebiete langfristig geschützt werden und neue Bauprojekte in diesen empfindlichen Zonen eingeschränkt werden. Es gibt spezifische Regelungen für Risikogebiete, die auf eine mögliche Gefährdung durch Hochwasser hinweisen. Mit der Ausweisung solcher Gebiete erhält der Hochwasserschutz eine Priorität, die den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung trägt.
Im Licht dieser Maßnahmen und der laufenden Arbeiten an der Spree in Grubschütz wird klar, dass das Thema Hochwasserschutz ein dauerhafter Bestandteil des Umweltschutzes ist. Die Herausforderungen, die sich aus veränderten klimatischen Bedingungen ergeben, fordern alle Beteiligten, eine nachhaltige und sichere Lösung zu finden.
Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung in Sachsen finden Interessierte auf der Webseite der Wasserwirtschaft Sachsen und zum Hochwasserschutzrecht auf der Seite des Umweltbundesamtes.
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