Baumpflege in Kleinröhrsdorf: Geh- und Radwege ab 1. September gesperrt!

Baumpflege in Kleinröhrsdorf: Geh- und Radwege ab 1. September gesperrt!

Am kommenden Montag, den 1. September 2025, wird es auf der Strecke zwischen dem Kleinröhrsdorfer Haltepunkt der SB-Bahn und dem Ortseingang Kleinröhrsdorf zu einer kurzfristigen Sperrung des Geh- und Radwegs kommen. Die Firma Knorre Baumdienst aus Bautzen wird ab 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Baumpflegearbeiten durchführen, die notwendig sind, um die Sicherheit und das gesunde Wachstum der Stadtbäume zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Prüfung und Pflege der Bäume, wie sie auch in abes-online.com beschrieben werden.

Die Notwendigkeit solcher Arbeiten ist unverkennbar: Stadtbäume leisten einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität in urbanen Räumen, indem sie das Mikroklima verbessern und die Luftqualität steigern. Gleichzeitig schaffen sie Räume der Erholung, die für die Bürger von zentraler Bedeutung sind. Daher ist die regelmäßige Pflege dieser Bäume ein Muss, um potenzielle Gefahren zu erkennen und zu beseitigen, wie es in den einschlägigen Richtlinien festgehalten wird.

Wichtige Informationen zur Sperrung

  • Betroffene Strecke: zwischen Kleinröhrsdorfer Haltepunkt der SB-Bahn und Ortseingang Kleinröhrsdorf
  • Datum der Sperrung: Montag, 1. September 2025
  • Uhrzeit: 8:00 bis 12:00 Uhr

Die Stadtverwaltung hat angekündigt, dass die Bürger über die Einschränkungen informiert werden, um Unannehmlichkeiten zu minimieren. Solche Baumpflegearbeiten kommen nicht aus dem Nichts, sondern erfordern akribische Planung und Durchführung. Ähnlich verhält es sich auch bei den aktuellen Baumpflegearbeiten im Carl-Bosch-Ring und auf dem Pilgerpfad Süd, wo teilsperrungen der Fahrbahn sowie kurzzeitige Vollsperrungen der Geh- und Radwegezeiten erforderlich sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Arbeiten werden in Form von Wanderbaustellen organisiert und laufen noch bis Freitag, den 9. Mai, wie rheinpfalz.de berichtet.

Insgesamt tragen die kommunalen Zeiten und Maßnahmen zur Pflege der Stadtbäume dazu bei, dass diese langfristig in gutem Zustand bleiben. Die Verkehrssicherungspflicht, die zwar nicht gesetzlich festgeschrieben, aber durch obergerichtliche Rechtsprechung gestützt ist, umfasst nicht nur die Stadt, sondern auch private Eigentümer, die für die Bäume Verantwortung tragen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Bäume, insbesondere in der Nähe von Gemeindestraßen und öffentlichen Anlagen, regelmäßig überprüft werden.

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