Oberbürgermeisterwahl in Kamenz: So läuft die Abstimmung ab!

Oberbürgermeisterwahl in Kamenz: So läuft die Abstimmung ab!

Heute, am 22. August 2025, gibt es spannende Neuigkeiten aus der Großen Kreisstadt Kamenz. Am 28. September 2025 steht die Oberbürgermeisterwahl an, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die Bekanntmachung zu dieser Wahl wurde bereits im Amtsblatt Nr. 23/2025 am 7. Juni 2025 veröffentlicht. Ab sofort sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Wahlvorschläge einzureichen, um für dieses wichtige Amt zu kandidieren, wie kamenz.de berichtet.

Die Wähler in Kamenz sind insbesondere gefragt, denn jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf seine Stimme abgeben. Das gilt nicht nur für Deutsche, sondern auch für EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen. Wer darf sich also um das Amt des Oberbürgermeisters bewerben? Das Wichtigste ist, die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis zu erfüllen. Ein spannendes Rennen steht bevor!

Der Wahlprozess im Überblick

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin hat in der Stadt Kamenz eine zentrale Rolle, denn sie ist nicht nur Vorsitzende des Gemeinderats, sondern auch Leiterin oder Leiter der Gemeindeverwaltung. Die Wahl selbst ist ein direktes Bürgerrecht und erfolgt allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Dabei haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, und wenn im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande kommt, folgt ein zweiter Wahlgang am 26. Oktober 2025, wie es in den Wahlen in Sachsen erklärt wird.

Doch was passiert, wenn auch im zweiten Wahlgang kein Ergebnis erzielt wird? Das wird spannend! Hier gewinnt der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen, sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, entscheidet das Los. Das gehört zu den Besonderheiten der Sächsischen Gemeindeordnung, die in der Fassung vom 9. März 2018, zuletzt geändert am 29. Mai 2024, die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Wahlen festlegt.

Wählbarkeit und Wahlhelfer

Bei der Wählbarkeit müssen einige Kriterien beachtet werden. Personen über 65 Jahre sind nicht für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters wählbar. Ebenso ausgeschlossen sind diejenigen, die bereits disziplinarisch betroffen oder aufgrund vorsätzlicher Taten verurteilt wurden. Dies stellt sicher, dass nur die geeignetsten Kandidaten an den Start gehen, um die Geschicke der Stadt zu lenken.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu melden. Wer aus Kamenz kommt und wahlberechtigt ist, kann einen wertvollen Beitrag zur Durchführung der Wahl leisten. Interessierte können sich einfach bei der Stadt melden, und zwar unter der Telefonnummer 03578 / 379 154 oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt.kamenz.de.

Für viele Bürger sind Kommunalwahlen eine Herzensangelegenheit, da sie oft direkt von lokalen Themen geprägt sind. Jeder, der sein Kreuz setzt, trägt zur Gestaltung seiner Heimat bei. Diese Wahlen sind eine wunderbare Gelegenheit, um gemeinsam die Stimme zu erheben und mitzugestalten, was in der eigenen Stadt passiert. Die Bundeszentrale für politische Bildung hebt hervor, dass gerade diese Wahlen oft niedrigere Beteiligungen als Landtags- oder Bundestagswahlen haben, was zeigt, wie wichtig jede einzelne Stimme ist.

Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden über alle Entwicklungen rund um die Oberbürgermeisterwahl am 28. September 2025. Ein gutes Händchen bei der Wahl und viel Erfolg an die zukünftigen Kandidierenden!

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