Jetzt Termine für Masern-Immunitätsnachweise online buchen!
Jetzt Termine für Masern-Immunitätsnachweise online buchen!
Ab sofort können in Sachsen persönliche Termine zur Vorlage von Immunitätsnachweisen gegen Masern online gebucht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Vorgaben des Masernschutzgesetzes zu erfüllen, das seit dem 01. März 2020 in Kraft ist. Das Gesetz verpflichtet eine breite Gruppe von Menschen, einen Nachweis über ihren Masernschutz zu erbringen. Dazu zählen Kinder in Kindertagesstätten, Schüler und Auszubildende sowie Mitarbeiter in zahlreichen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Wer einen persönlichen Termin benötig, kann diesen bequem unter diesem Link buchen oder sich telefonisch beim Amt für Gesundheit und Prävention melden. Der Kontakt ist zwischen montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 9:30 bis 10:30 Uhr sowie dienstags von 14 bis 15 Uhr möglich unter der Nummer 0371 488-5897.
Unterlagen und Nachweise
Zur Vorlage sind einige wichtige Unterlagen nötig: Ein Impfausweis oder ein ärztliches Attest über bestehende Immunität oder eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung müssen mitgebracht werden. Auch ein amtliches Ausweisdokument kann erforderlich sein. Es ist zu beachten, dass der Nachweis im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden muss. Am vereinbarten Termin erfolgt lediglich die Entgegennahme der Unterlagen; eine sofortige Prüfung oder Beurteilung findet nicht statt. Die Beurteilung wird später von den Ärzt:innen des Amtes durchgeführt.
Das Bundesgesundheitsministerium stellt zudem klar, dass für die Anerkennung von Impfschäden, die nach dem 01. Januar 2024 auftreten, die Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschaden entscheidend ist. Hierbei genügt in vielen Fällen der Nachweis der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Das bedeutet, dass die Hürden für Betroffene, die durch ihren Masernimpfschutz gesundheitliche Probleme erlitten haben, etwas gesenkt wurden.
Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder
Das Masernschutzgesetz sieht ebenfalls empfindliche Strafen vor: Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belangt werden. Eine Zwangsimpfung ist jedoch nicht zulässig. Für Menschen, die Bedenken hinsichtlich möglicher Impfschäden haben, empfehlen Fachleute, sich vor der Impfung ärztlich beraten zu lassen, um eventuelle medizinische Kontraindikationen zu prüfen.
Zusammenfassend ist die Einhaltung der Impfpflicht hinsichtlich Masern nicht nur wichtig für die persönliche Gesundheit, sondern auch für den Schutz der Gemeinschaft. In Anbetracht der Entwicklungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt es für alle betroffenen Personen wichtig, rechtzeitig die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
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