Fundsachen aus August: So kommen Sie an Ihr verloren gegangenes Eigentum!
Fundsachen aus August: So kommen Sie an Ihr verloren gegangenes Eigentum!
Diese Woche gibt es frische Neuigkeiten aus dem Hoyerswerdaer Fundbüro! Im August 2025 wurden eine Vielzahl von Fundsachen abgegeben, die nun auf ihre Besitzer warten. Von einem 26er Mountainbike bis hin zu einem bunten Schlüsselbund ist alles dabei. Laut den Angaben von Hoyerswerda.de wurden folgende Gegenstände abgegeben:
- 26er MTB „Bulls“, Modell „Pulsar“, in schwarz/weiß/gelb mit 6-Gang-Shimano-Turney-Schaltung
- 28er Tiefeinsteiger „Mifa“, Modell „Cityline“, in schwarz
- Cityroller, Modell „Cygnus“, in blau-metallic/schwarz
- Handy „Huawei“, in schwarz, eingekleidet in einer blauen Hülle mit Motiv
- Brille mit braun gemustertem Kunststoffgestell
- Ein elektronischer weißer Schlüssel am orangefarbenen Schlüsselband mit blauem Transponder „Globus“
- Sieben Schlüssel an einem grauen Band „VBH“, darunter vier bunte Schlüssel mit roten, gelben, lilafarbene und grünen Kappen sowie ein Anhänger „Fahrrad“
Wenn Sie etwas verloren haben, werfen Sie schnell einen Blick auf die Liste! Denn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für diese Fundsachen beträgt sechs Monate. Das bedeutet konkret, dass Bürger, die ihre verlorenen Schätze wiederentdecken, sich bis spätestens 28. Februar 2026 im Bürgeramt melden sollten. Nach Ablauf der Frist können die Gegenstände versteigert werden – mit Ausnahme der Schlüssel, die spezielle Regelungen haben.
Wie lange bleiben Fundsachen im Fundbüro?
Allgemein gesagt, beträgt die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen in Deutschland ebenfalls sechs Monate ab der Anzeige des Fundes. Dies gilt, wenn sich der Eigentümer nicht meldet oder nicht ermittelt werden kann. Um sicherzugehen, dass nichts verloren geht, müssen Fundsachen auch mindestens vier Wochen im Fundbüro bleiben. Es ist auch interessant zu wissen, dass der Finder Anspruch auf das Eigentum hat, wenn die Sache nach der Frist nicht abgeholt wird. Ausnahmen bestehen natürlich für verderbliche Waren oder solche mit hohen Aufbewahrungskosten, wie auf alleantworten.de erläutert wird.
Wenn Sie also einen wertvollen Fund gemacht haben, ist es wichtig, diesen beim nächsten Bürgeramt oder der Polizei anzuzeigen. Für Gegenstände über 10 Euro ist das sogar verpflichtend. Im Falle von archäologischen Funden gibt es zusätzliche verbindliche Regelungen.
Die Versteigerung von Fundsachen
Wussten Sie, dass Fundsachen versteigert werden können, wenn innerhalb der sechs Monate kein Eigentümer aufgetaucht ist? Diese Versteigerungen finden in der Regel alle zwei bis drei Monate statt, mit einem speziellen Abendtermin einmal im Jahr, der alle Neugierigen anlockt. Bei der Polizei oder dem zuständigen Fundbüro können auch genauere Informationen zu bevorstehenden Versteigerungen eingeholt werden, so wie auf gesetze-bayern.de beschrieben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Fundbüro immer etwas los ist und jeder etwas finden oder auch verlieren kann. Es lohnt sich also, die Augen offen zu halten – vielleicht wartet das nächste Fundstück nur darauf, von einem alten oder neuen Besitzer wieder in Empfang genommen zu werden!
Für weitere Informationen über die Aufbewahrungsfristen von Fundsachen sowie alle gesetzlichen Vorgaben, schauen Sie gerne auf gesetze-bayern.de oder alleantworten.de vorbei. Und vergessen Sie nicht, die Seite von Hoyerswerda.de zu besuchen – vielleicht erkennen Sie ja eines der gesichteten Objekte wieder!
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